Erklärung der Einschränkungen auf Ackerland
Der im Analysebericht angeführte Satz mag komplex und verwirrend erscheinen. Er ist jedoch wichtig und muss im Bericht zum Schutz der Verbraucher verbleiben.
Die Verwendung von „Hnojík“ auf Ackerland vor dem Pflanzen und Säen ist – ohne Einschränkungen – erlaubt. Unter Feldbedingungen bei flächiger Ausbringung auf Ackerland nach dem Pflanzen und Säen kann eine Ausbringung auf Blätter und gegebenenfalls auch auf Früchte nicht ausgeschlossen werden – der Dünger haftet an diesen und würde dadurch in die Lebensmittelkette gelangen.
Bei Hobbygärtnern und Kleinverbrauchern kommt es bei der Ausbringung auf die Bodenoberfläche zu keiner Kontamination. Bei anderen Ausbringungsmethoden, bei denen der Dünger an Blättern oder Früchten haftet, gibt es ebenfalls kein Problem, da solche Anbauer ihre Erzeugnisse nicht zum Verkauf weitergeben. Solcherart „kontaminierte“ Erzeugnisse sind gesundheitlich unbedenklich und insgesamt gesund. Mit dem Auszug besprühte Früchte haben sogar eine längere Haltbarkeit, jedoch dürfen solcherart besprühte Früchte nicht in den weiteren Verkauf gelangen. Es geht wiederum nur um das Prinzip, dass bei der Großproduktion kein Dünger auf den Früchten erwünscht ist, wie auch immer man darüber diskutieren könnte, ob dies überhaupt schädlich ist.
Kleinanbauer produzieren für den Eigenbedarf und unterliegen nicht den Maßnahmen, die für Großproduzenten gelten, die den Markt beliefern. Wegen der Großproduzenten ist es unerlässlich, diese Informationen im Analysebericht zu belassen.
Teil der Anwendungsmaßnahmen ist der Schutz der Natur, der Wasserquellen und des landwirtschaftlichen Bodens. Daher wird beim Feldanbau die Einschränkung der Verwendung betont, damit der Dünger nicht durch Wind in Wälder und Wasserläufe eingetragen wird. So unbedenklich der Dünger auch ist, geht es um das Prinzip, den Eintrag fremder Stoffe dorthin zu begrenzen, wo diese nicht hingelangen sollen. Im Falle von pelletiertem Hnojík würde dieses Problem entfallen.
