🚚 Packeta kostenlos ab 70,00 €

Verstreutes Grün in der Landschaft: Funktionen, Bestandstypen und Gehölzpflege

Verstreutes Grün bildet das Rückgrat der Kulturlandschaft. Erfahren Sie, welche Funktionen Gehölze außerhalb des Waldes erfüllen, wie Sie diese richtig klassifizieren und wie Sie sie von der Pflanzung bis zur Fällung pflegen.

Was ist verstreutes Grün und Gehölze außerhalb des Waldes

Gehölze in der offenen Landschaft

Unter offener Landschaft verstehen wir das Gebiet außerhalb von Siedlungsgebieten, d. h. einen Raum, der überwiegend landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich, aber auch anderweitig wirtschaftlich genutzt wird.

Bei der Nutzung und zugleich Gestaltung der offenen Landschaft spielen Gehölze eine wichtige Rolle – entweder gezielt angebaut und in verschiedene Bestandseinheiten organisiert, oder spontan entstanden und sich ausbreitend überall dort, wo sie geeignete Wachstumsbedingungen finden, ohne dass ihnen jemand systematisch daran hindert. Für alle Gehölzbestände, die in der offenen Landschaft existieren, sowie für dauerhafte Grünlandbestände hat sich die allgemeine Bezeichnung Grün bzw. dauerhaftes Grün eingebürgert. Zu dieser Kategorie gehören einerseits Wälder, Obstgärten, Weinberge, Hopfenplantagen und Gärten außerhalb der Ortslagen, andererseits Wiesen und Weiden (Rasenfonds) sowie die sogenannte Streugrünvegetation, die gemeinsam ein System – das System des dauerhaften Grüns – bilden. Alle genannten Arten (Artikel) des dauerhaften Grüns mit Ausnahme der Streugrünvegetation werden inhaltlich durch die Verordnung Nr. 126/1993 Slg. zum Katastergesetz Nr. 334/1992 Slg. charakterisiert und abgegrenzt, die sie zugleich als eigenständige Grundstücksarten betrachtet. Diese Grünarten, obwohl sie aus Gehölzen bestehen, sind jedoch nicht Gegenstand dieser Abhandlung. Deren Gegenstand ist ausschließlich die Streugrünvegetation – ein Begriff, der in der Raum- und Landschaftsplanung sowie in der Fachliteratur zur Gestaltung und zum Schutz der Landschaft, zur Umwelt usw. verwendet wird. Mit diesem Begriff werden einzelne Gehölze oder ihre Bestände bezeichnet, die in der offenen Landschaft verstreut wachsen – sowohl auf landwirtschaftlichen als auch auf nichtlandwirtschaftlichen Flächen – und die im Grundbuch weder als Wald noch als landwirtschaftliche Kultur eingetragen sind. Sie haben unterschiedliche Herkunft, Grundrissanordnung, räumliche Form, Artenzusammensetzung usw. In der älteren Fachliteratur können für solche Bestände Bezeichnungen wie nicht-forstlich oder außerforstlich, verstreut, entwickelt, mosaikartig oder Hochgrün gefunden werden.

In der neueren Literatur begegnet man auch dem Begriff Gehölzvegetationselemente, die näher spezifiziert werden, z. B. als Solitärbaum, Gruppe, Baumreihe, Bestand. In der Theorie und in Projekten der territorialen Systeme ökologischer Stabilität (ÚSES) werden die genannten Bestände allgemein meist als Interaktionselemente bezeichnet. Alle genannten Begriffe für Streugrünvegetation decken sich inhaltlich im Wesentlichen mit dem Begriff, den die aktuell geltende Gesetzgebung verwendet – Gesetz Nr. 114/1992 Slg. über den Schutz von Natur und Landschaft sowie seine Durchführungsverordnung Nr. 395/1992 Slg. –, nämlich Gehölz, das außerhalb des Waldes wächst. Mit dem Begriff Gehölz, das außerhalb des Waldes wächst, meint das Gesetz Bäume oder Sträucher, die einzeln oder in Gruppen in der offenen Landschaft und in Siedlungsgebieten auf Grundstücken außerhalb des forstlichen Bodenfonds wachsen. Wie aus der Definition hervorgeht, regelt die Rechtsnorm die Problematik des Schutzes von Gehölzen außerhalb des Waldes nicht nur in der offenen Landschaft, sondern auch in Siedlungen.

Warum Gehölze in der Landschaft unverzichtbar sind: ein Überblick über ihre Funktionen

Bedeutung und Funktionen von Gehölzen

Bäume und Sträucher prägen maßgeblich den Charakter eines Gebietes. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil vieler in der Landschaft ablaufender Prozesse und stehen in engem Zusammenhang mit einer Vielzahl natürlicher wie anthropogener Elemente im Gebiet. Gemeinsam bilden sie ein eng verflochtenes, polyfunktionales Gesamtsystem, das vor allem durch kulturelle Entwicklung, Nutzungsweise und natürliche Gegebenheiten geprägt wird. Gehölze stellen einen charakteristischen Bestandteil der Landschaftsstruktur dar, die im Zusammenhang mit der langfristigen Nutzung des Gebietes entstanden ist. Sie gestalten das Bild eines konkreten Gebietes mit, beeinflussen das mikroklimatische Regime, die hygienischen Verhältnisse, die Wohn- und Erholungsqualität des Gebietes sowie dessen biologisches und ästhetisches Niveau. Sie wirken sich auf die Bedingungen aus, die zu Wasser- und Winderosion führen. Die Funktionalität von Gehölzen und ihren Beständen hängt vor allem von ihrer Lage und räumlichen Anordnung im Gebiet, der Arten- und Alterszusammensetzung, der Höhenstruktur, der Qualität sowie der Menge ab.

Zur Unterscheidung der Rolle einzelner Bäume und Bestände in der Kulturlandschaft – und insbesondere zur Gestaltung ihrer Parameter durch den Menschen als Bewirtschafter und Nutzer zu einem polyfunktionalen System dauerhaften Grüns in der Landschaft – dient die folgende Einteilung der Funktionen in drei Ebenen:

Prioritäre (primäre) Funktion – die Funktion, deren Bedarf zur Anlage eines konkreten Bestandes geführt hat und die für die Planung von Maßnahmen an einem bestimmten Standort ausschlaggebend war. In vielen Fällen kommt es am konkreten Standort zu einem Zusammentreffen funktionaler Anforderungen, das durch die sekundäre Funktion gelöst wird, d. h. durch eine Reihe weiterer Anforderungen, die bei der Festlegung der Parameter der Bestände am selben Standort berücksichtigt wurden. Die dritte Wirkungsebene bildet die tertiäre Funktion – ein Komplex positiver Wirkungen, mit denen Vegetationselemente auf ihre Umgebung einwirken, ohne gezielten menschlichen Eingriff (Produktion von O₂, Absorption von CO₂, Filterung bodennaher Luftschichten, Regulierung des Wärme- und Feuchtigkeitsregimes der Umgebung, Absorption von Lärm und Vibrationen, Produktion bakterizider und phytonzider Stoffe, Beeinflussung des psychischen und psychosomatischen Zustands der Bewohner, Stimulierung pedologischer Prozesse und Verbesserung der Bodeneigenschaften, erosionshemmende Wirkung, Dekontaminierung des Bodenprofils und Schutz der Grundwasservorkommen, ästhetische Wirkung, Refugien für Organismen, sekundäre Biotope, Migrationswege, Biomasseproduktion usw.). Diese drei Teilebenen der Funktionen ergeben zusammen den abschließenden Effekt des Bestandes für das Interessengebiet und den Menschen.

Die konkrete Bedeutung einzelner Bäume und Sträucher sowie ihrer Gruppen ist eng mit ihrer Lage in der Landschaft verbunden. Zur vereinfachten Erläuterung dieser Funktionen dient die folgende Einteilung:

Biologische, meliorative und isolierende Funktion von Bäumen und Sträuchern

Biologische Funktion

Art der Funktion: Schaffung natürlicher Refugien, Stärkung und Stabilisierung ökologischer Beziehungen im Landschaftssegment, Schaffung von Biotopen für einheimische Pflanzen und Tiere, die aus intensiv genutzten Flächen verdrängt werden.

Beispiele für die Lokalisierung: Artikel des territorialen Systems der ökologischen Stabilität, geschützte Landschaftselemente, Begleitbestände, Feldraine und kleinere Flächen auf landwirtschaftlichen Böden, botanisch und zoologisch wertvollste Flächen des Gebiets.

Meliorative Funktion

Art der Funktion: Verbesserung mikroklimatischer und biologischer Verhältnisse, Regulierung des Wasserregimes, Ausgleich der Wärmeverhältnisse, Verhinderung von Deflation.

Beispiele für die Lokalisierung: vernässte Flächen, Deponien, Abraumhalden, Schlammteiche, Abbauflächen, unfruchtbare Böden, Windschutzstreifen, erosionsschützende Feldraine, Auffanggräben, Mulden.

Isolierende Funktion

Art der Funktion: Schutz der Umgebung vor schädlichen Auswirkungen von Abgasen, Staub, Geruch und Lärm, Schutz eines bestimmten Bereichs vor negativen Einflüssen der Umgebung, optische Barriere zur Trennung von Flächen und Objekten.

Beispiele für die Lokalisierung: Produktionsbetriebe, Felddungerstätten, Silagegruben sowie Ortsränder, Waldbestände, Biozentren, Funktionszonen, Begleitbestände, stark befahrene Straßen, oberflächliche Wasserquellen.

Sanierungsfunktion, kulturelle, ästhetische, lehrreiche, Erholungs- und Produktionsfunktion des Grüns

Sanierungsfunktion

Charakter der Funktion: flächenhafte Verbesserung negativer Erscheinungen durch das Vorhandensein einer größeren Anzahl von Gehölzen, Regulierung des Mikroklimas, höheres Volumen des abgegebenen Sauerstoffs, flüchtiger aromatischer Verbindungen – ätherischer Öle, Phytonzide, Ausgleich von Temperaturextremen, Verbesserung der hygienischen Luftverhältnisse (Filtration, Absorption).

Beispiele für die Lokalisierung: Deponien, Abraumhalden, Absetzteiche, Erosionsrisse, Ufer, Bodensenkungen, kontaminierte Flächen und weitere Altlasten.

Kulturfunktion

Charakter der Funktion: Bewahrung und Hervorhebung des kulturellen Charakters der Landschaft einschließlich der Elemente, die üblicherweise bei der charakteristischen Nutzung des Gebiets entstehen und ein eigenständiges Landschaftsbild schaffen, das mit der menschlichen Tätigkeit zusammenhängt. In der Regel werden traditionelle Bäume und Sträucher eingesetzt, die kulturelle Orte begleiten, gegebenenfalls auch Kombinationen aus landwirtschaftlichen Kulturen und Elementen dauerhaften Grüns.

Beispiele für die Lokalisierung: identische und identifizierende Elemente, kleine Sakralarchitektur, historische Stätten, Bauwerke und technische Anlagen (Mühlen, Sägewerke, Hammerwerke…), Volksarchitektur, Hohlwege, Ortsränder.

Ästhetische Funktion

Charakter der Funktion: Steigerung der ästhetischen Qualität des Gebiets, Hervorhebung seines natürlichen Charakters und Abschirmung ungeeignet platzierter Objekte und rücksichtsloser Eingriffe in die Landschaft.

Beispiele für die Lokalisierung: Orte und Achsen mit hohem Personenverkehr, in die Landschaft ungeeignet eingefügte Objekte, Sichtachsen, Produktionsareale, Friedhöfe, kleine Flächen und Feldraine in Produktionsflächen, Straßen, Wege, Tankstellen, Bushaltestellen.

Lehrfunktion

Charakter der Funktion: Erziehung zu Ästhetik, Kultur und Naturschutz, Vermittlung und Verstärkung der erzieherischen Wirkung der natürlichen Umgebung, Flächen und Objekte zur Vermittlung von Kenntnissen über die Natur und Naturerscheinungen.

Beispiele für die Lokalisierung: Lehrpfade, Wanderwege, Freilichtmuseen, Forschungsflächen.

Erholungsfunktion

Charakter der Funktion: Steigerung des Erholungspotenzials des Gebiets, d. h. der Fähigkeit, positiv auf die Psyche des Menschen einzuwirken, zur Regeneration seiner geistigen Kräfte beizutragen und ein Umfeld für die Regeneration körperlicher Kräfte zu schaffen.

Beispiele für die Lokalisierung: Spielplätze, Freibäder, Campingplätze, Feriensiedlungen, Erholungsareale, Brunnen und Quellen, Gesundheitsparks, Sportanlagen, Straßenraststätten.

Produktionsfunktion

Charakter der Funktion: direkte wirtschaftliche Erzeugung eines bestimmten Produkts (Obst, Holz, Energiemasse, Ruten).

Beispiele für die Lokalisierung: Alleen, Lignikulturen, Rutenpflanzungen, Mutterpflanzungen, Weihnachtsbaumplantagen.

Wie werden Gehölzbestände klassifiziert: vom Solitär bis zum Feldgehölz

8.3 Typologie der Bestände

Die reiche Ausdrucksskala der von Gehölzen geprägten Bestände erfordert für die Bedürfnisse der Raum- und Landschaftsplanung, aber auch für die praktische Gestaltung und den Schutz, eine genauere Unterscheidung nach charakteristischen Bestandstypen. Eine typologische Gliederung kann nach vielen Klassifizierungsmerkmalen vorgenommen werden, die jedoch aus der Sicht der Nutzer einen unterschiedlichen Aussagewert haben. Daher ist es stets notwendig, den Zweck zu kennen, dem die Differenzierung dienen soll, und auf dieser Grundlage das entsprechende Klassifizierungskriterium auszuwählen. Bestände von Gehölzen, die die Streugrünstruktur bilden, werden am häufigsten nach der Entstehungsweise des Bestandes, der Grundrissdisposition, der Lage im Gelände, der Höhenstruktur, der Artenstruktur bzw. der Ursprünglichkeit der Gehölze, dem Entwicklungsstadium, dem Erscheinungsbild (Physiognomie) des Bestandes, der Prioritätsfunktion des Bestandes usw. gegliedert.

Nach der Entstehungsweise der Gehölze lassen sich Gehölze und Bestände unterscheiden: a) natürliche (spontane) – auf natürlichem Wege durch Anflug oder Wurzelausschläge ohne Zutun des Menschen entstanden, b) kultivierte (künstliche) – bewusst, planmäßig und absichtlich durch menschlichen Willen angepflanzt (angelegt), c) kombinierte – in einem künstlich angelegten Bestand kommen spontan gewachsene Gehölze vor, bzw. natürlich gewachsene Gehölze werden gezielt durch Anpflanzung weiterer Gehölze ergänzt.

Nach der Grundrissdisposition werden Bestände unterschieden als: a) punktförmige – einzeln wachsende Gehölze, sogenannte Solitäre, b) gruppenförmige – geschlossene oder aufgelockerte Gruppen mehrerer Individuen von Bäumen oder Sträuchern oder auch von Bäumen und Sträuchern, die stets nur eine geringe Fläche des Grundstücks einnehmen, c) linienförmige – zusammenhängende oder mehr oder weniger zusammenhängende Gehölzbestände mit linearem Verlauf (Kurve, Gerade), die sich weiter untergliedern lassen in: – Baumreihen (Alleen), d. h. stets künstliche Anpflanzungen von Bäumen in einer oder mehreren Reihen in regelmäßigen, aber auch unregelmäßigen Abständen voneinander, – Streifen, d. h. schmale, in der Regel dicht verwachsene Bestände aus Sträuchern und Bäumen oder nur Sträuchern bzw. Bäumen (z. B. Ufergehölze, lebende Hecken, Wände, Windschutzstreifen),

– Bänder, d. h. mehrreihige oder breitere (5–30 m) geschlossene und nicht geschlossene Bestände, in denen in der Regel Bäume und Sträucher wachsen (z. B. Windschutzstreifen, Ufergehölze), d) flächige – dichte geschlossene Anpflanzungen von Gehölzen oder ihr spontanes Vorkommen auf kleinerer oder größerer, meist unregelmäßiger Fläche (Feldgehölz), oder verschiedene Sukzessionsstadien von Gehölzen auf brachliegenden landwirtschaftlichen Flächen, für die wirtschaftliche Nutzung ungeeigneten Flächen, Extremstandorten, Deponien, Steinbrüchen usw.

Nach der Lage im Gelände unterscheidet man Bestände: a) begleitende (gebundene) – sie sind am häufigsten an ein lineares technisches Element (Straße, Weg, Eisenbahntrasse, Kanal, Terrasse, Rain, Zaun) oder natürliches Element (Fluss, Bach) gebunden, aber auch an ein flächiges (Teich, See, Wasserreservoir, Dungstätte) oder punktförmiges Element (z. B. Felsen, Strommast, Wegkapelle) und sind Bestandteil dieses Elements, b) selbstständige (freie) – Gehölze oder Bestände sind auf landwirtschaftlichen und nicht landwirtschaftlichen Flächen frei (isoliert) ohne Bindung an ein natürliches oder technisches Element angepflanzt worden oder entstanden.

Nach der Höhenstruktur lassen sich Bestände einteilen in: a) hohe – im Bestand dominieren der Höhe nach Bäume, die eine Höhe von 6 m überschreiten (Maßstab ist der Strommast), b) mittelhohe – im Bestand sind Bäume und Sträucher bis zu einer maximalen Höhe von 6 m vertreten, nur vereinzelt höher, c) niedrige – der überwiegende Teil der den Bestand bildenden Gehölze erreicht keine Höhe von 3 m.

Nach der Artenstruktur sind Bestände, die von Gehölzen gebildet werden: a) forstliche – einheimische, fremdländische oder gezüchtete Baumarten, die in der Forstwirtschaft zum Zweck der Produktion von Holzmasse verwendet werden, b) obstbauliche – gezüchtete Obstarten zum Zweck der Obstproduktion, c) landschaftspflegerische und gärtnerische (Zier-) – einheimische, fremdländische oder veredelte Baum- und Straucharten, die überwiegend für andere als Produktionszwecke gewachsen oder angepflanzt werden, d) eine Kombination der genannten Kategorien, die näher bestimmt werden kann, z. B. obstbauliche und landschaftspflegerische, forstliche, obstbauliche und landschaftspflegerische.

Nach der geografischen Ursprünglichkeit setzen sich Bestände aus Gehölzen zusammen: a) einheimische (autochthone) – in dem betreffenden Gebiet natürlich (ursprünglich) verbreitete Baum- und Straucharten, b) fremde (allochthone) – nicht einheimische Gehölze, die aus anderen geografischen Gebieten in die Kultivierung eingeführt (introduziert) wurden, c) gekreuzte (kultivierte) – Sorten (Kultivare) und Klone von Gehölzen, die durch Kreuzung einheimischer und fremder Arten entstanden sind und sich weiter unterscheiden lassen in Obstsorten und sonstige (z. B. Pappel- und Weidenklone, Sorten fremdländischer Arten), d) eine Kombination der vorherigen Kategorien, die genauer spezifiziert werden können, z. B. gekreuzte und einheimische, fremde und einheimische usw.

Nach dem Entwicklungsstadium lassen sich Gehölze und ihre Bestände einteilen in: a) junge (juvenile) – am Standort überwiegen junge, unreife Sträucher und Bäume in Form von Anflug oder Aufwuchs, oder neu gepflanzte bzw. erst kurze Zeit gepflanzte Gehölze, b) heranwachsende (adoleszente) – im Bestand überwiegen junge, regelmäßig wachsende Gehölze, die jedoch in ihren Abmessungen noch nicht ausgewachsen sind, c) ausgewachsene (adulte) – am Standort befindet sich eine Mehrzahl ausgewachsener, reifer Bäume und Sträucher, die zur Reproduktion fähig sind, d) alternde (seneszente) – im Bestand überwiegen alternde Gehölze, deren Merkmal eine sich auflösende Architektur, zahlreiche Gesundheitsmängel und eine geringe Vitalität sind, e) alte und überalterte (senile) – im Bestand überwiegen Gehölze mit erheblichen Gesundheitsmängeln, geringer oder sehr geringer Vitalität und stark deformierter Krone im Stadium des Zerfalls.

Nach dem Erscheinungsbild (Physiognomie) der den Bestand bildenden Gehölze werden diese unterteilt in: a) strauchförmige – gebildet von Sträuchern, Lianen oder jungen Bäumen, die eine Höhe von 3 m nicht überschritten haben, b) baumförmige – in ihnen dominieren der Anzahl oder dem Ausdruck nach herangewachsene, ausgewachsene oder alternde Bäume, c) kombinierte – Bestände sind eine Gemeinschaft aus Sträuchern und Bäumen.

Nach der Priorität der Funktionen werden Gehölze und Bestände unterschieden in: a) biologische (biologische Funktionen), b) technische (meliorative, sanierungsbedingte, isolierende Funktionen), c) anthroposoziale (kulturelle, ästhetische, lehrreiche, Erholungsfunktionen), d) produktive (Produktionsfunktionen).

Schutz, Regeneration, Rekonstruktion oder Beseitigung des Bestands?

Pflegerische Behandlung vorhandener Gehölze und Bestände

Die grundlegende Grundlage für den Entwurf von Pflegeeingriffen und die Behandlung konkreter, bereits vorhandener Bäume oder Gehölzbestände ist deren Bonitierung. Diese kann entweder individuell erfolgen, bei der jedes Exemplar einzeln bewertet wird (Solitäre, Gruppen oder Bäume in Alleen), oder als Gesamtbonitierung, bei der der Bestand als Ganzes beurteilt wird und die auf alle Gehölzbestände einschließlich Gruppen und Alleen angewendet werden kann. Die eigentliche Bonitierung von Beständen und einzelnen Bäumen wird Gegenstand des zweiten Teils dieser Publikation sein.

Unter dem Begriff pflegerische Behandlung ist eine breite Palette von Pflegeeingriffen (Maßnahmen) zu verstehen, die einerseits auf die Verbesserung der Wachstums- und Entwicklungsqualität der Gehölze in den Beständen ausgerichtet sind, andererseits bis in das eigentliche Wesen der Existenz des Bestandes hineinreichen.

In Theorie und Praxis der Raum- und Landschaftsplanung lassen sich vier nachstehend aufgeführte grundlegende Kategorien der pflegerischen Behandlung vorhandener Gehölzbestände mit dem Charakter der Streugehölze unterscheiden. Bei der praktischen Tätigkeit im Gelände – der Ausführung von Pflegeeingriffen bei Gehölzen und in Beständen – sind die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 114/1992 Slg. über den Schutz von Natur und Landschaft sowie seiner Durchführungsverordnung Nr. 395/1992 Slg. unbedingt einzuhalten.

Schutz – der Bestand erfordert keine grundlegenden oder drastischen Pflegeeingriffe, da sein biologisches Potenzial mit Bonitierungsstufe 1 oder 2 bewertet wird, die meisten Gehölze sind ausgewachsen und in gutem Gesundheitszustand, haben eine optimale Vitalität und die Voraussetzungen für eine langfristige funktionale Wirkung. Eine Veränderung der Grundrissdisposition, der räumlichen Struktur, der Artenzusammensetzung usw. ist angesichts des aktuellen Wertes des biologischen Potenzials und der funktionalen Wirkungen unerwünscht. Schutz bedeutet jedoch kein Verbot oder die Nichtdurchführung von Standard-Pflegeeingriffen, zu denen z. B. der Erhaltungsschnitt von Bäumen und Sträuchern, die Astung von Baumstämmen, die Entfernung von Wurzelausläufern an der Stammbasis und am Stamm, die Auslichtung, die Düngung, der Schutz gegen Krankheiten, Schädlinge und Unkräuter sowie die Mahd der Krautschicht gehören. Die Wahl der konkreten Maßnahmen und ihre Häufigkeit hängen insbesondere vom Bestandstyp, seiner Prioritätsfunktion und seiner Stellung im System des dauerhaften Grüns ab. Der Schutz des Bestandes bedeutet also nicht das Verharren auf der aktuellen Wachstums- und Entwicklungsposition der Gehölze, sondern die kontinuierliche Fortsetzung der aktiven Pflege bzw. die Einführung eines gesteuerten Pflegezyklus zur Aufrechterhaltung des Niveaus seiner Prioritätsfunktion.

Regeneration (Revitalisierung) – der Bestand muss angepasst werden, z. B. ergänzt, teilweise erneuert oder in der Anzahl der Gehölze aus biologischen, kompositorischen oder funktionalen Gründen deutlicher reduziert werden. Der Bestand ist licht oder umgekehrt zu dicht, die Bäume sind noch jung, nicht entwickelt oder schlecht geformt, oder ausgewachsen bis alt mit Gesundheits- und Habitusmängeln und geringerer Vitalität. Die Artenzusammensetzung der Kunstpflanzungen ist gegenüber der ursprünglichen Zusammensetzung teilweise verändert, ebenso der Rhythmus und die Formen der Bäume in regelmäßigen linearen Beständen (Alleen). In der Strauchschicht befinden sich sowohl junge als auch absterbende Exemplare. Ihre Anzahl, Dichte und Verteilung auf der Fläche weisen auf das Fehlen einer systematischen Pflege hin. Die konkrete Art des Pflegeeingriffs in den Bestand, Umfang und Häufigkeit werden in Abhängigkeit vom vorgeschlagenen Typ und der Funktion der Pflanzung bestimmt, die langfristig gefordert wird. Bei der Regeneration können neue Setzlinge von Bäumen und Sträuchern gepflanzt, kranke, beschädigte oder artenungeeignete Gehölze gefällt und gerodet, dichte Bestandspartien durchforstet und ausgelichtet, Gehölze individuell durch Schnitt, Kronensicherung, Höhlensanierung, Düngung behandelt sowie der Schutz gegen Wild, Pathogene und Unkräuter realisiert werden usw.

Rekonstruktion – der Bestand soll erneuert werden. Der überwiegende Großteil der Gehölze verliert nämlich die biologischen Voraussetzungen zur natürlichen Erfüllung der Funktionen oder hat diese bereits verloren, da ihr Potenzial gering bis sehr gering ist (in der Regel Stufen 4 und 5²). Die Gehölze sind alt, überaltert und krank (Tracheomykosen, Quarantänekrankheiten), wenig vital und weisen zahlreiche Habitusmängel auf. Die Rekonstruktion wird auch in Situationen empfohlen, in denen die Arten- oder Raumstruktur des Bestandes völlig anders ist und nicht der ursprünglichen Vorlage entspricht (typisch z. B. für Alleen in der Landschaft in barocken Kompositionen) oder sich die ökologischen Bedingungen des Standorts und des Gebiets, in denen bestimmte Gehölzarten versagen, wesentlich verändert haben (z. B. Verschmutzung des Bodens und der Luft durch Streusalze, Herbizide, gasförmige Immissionen). Ziel der Rekonstruktion ist also die Wiederherstellung eines neuen Bestandes an demselben Standort. Dieser kann entweder die ursprüngliche Erscheinung und Funktion haben oder eine völlig andere Struktur und Funktion, die sich aus neuen Bedingungen und Bedürfnissen des Menschen ergibt. Die Veränderung der räumlichen Struktur des Bestandes (z. B. ein Streifen aus Sträuchern und Bäumen zu einer Allee) wird als Umwandlung bezeichnet, die Veränderung der Artenzusammensetzung nennen wir Umbau (z. B. Zierpflanzen gegen Obstbäume).

Beseitigung – das Grundstück oder ein Teil des Grundstücks, auf dem der Bestand wächst, ist für eine andere Nutzung bestimmt, bzw. der Bestand hat am betreffenden Standort keine positive Bedeutung. Der Grund für die Beseitigung des Bestandes als Ganzes oder eines Teils davon sind in der Regel keine qualitativen biologischen Aspekte der Gehölze, sondern Gesichtspunkte der Raumordnung und Flächennutzung (Arondierung landwirtschaftlicher Flächen, Bau technischer Infrastruktur), betrieblich-sicherheitstechnische Gründe (Behinderung der Sichtfelder an Straßenkreuzungen, Einfahrten auf Straßen, Wachsen unter Stromleitungen, Einengung des Durchfahrtsprofils usw.) sowie kompositorische Gründe (die Abmessungen behindern den Blick in die Landschaft). Die Beseitigung kann also auch gartenarchitektonisch sehr wertvolle Gehölze oder Bestände mit sehr hohem biologischen Potenzial betreffen. Die Beseitigung von Gehölzen in der Landschaft, ebenso wie in Siedlungen, sollte durch eine Ersatzpflanzung von Gehölzen an einem anderen geeigneten Ort kompensiert werden, was auch im Gesetz Nr. 114/1992 Slg. über den Schutz von Natur und Landschaft verankert ist.

Pflanzung neuer Gehölze und Bestände in der freien Landschaft

Pflanzung neuer Gehölze und Bestände

Neben bestehenden Gehölzen und Beständen werden in der freien Landschaft auch neue Gehölze und Bestände angelegt, bzw. an neuen Standorten. Es kann sich dabei um Ersatz für beseitigte Bestände oder um weitere Ergänzung der Glieder des Systems des dauerhaften Grüns handeln. Die praktische Anlage von Grün bezeichnen wir als Gründung (Realisierung). Damit bezeichnen wir die Gesamtheit der Arbeiten, die mit der Pflanzung von Gehölzen oder deren Vermehrungsteilen an einem dauerhaften Standort verbunden sind, sowie die Arbeiten, die mit der Anlage eines neuen Rasens oder einer Krautschicht verbunden sind.

Das Einbringen neuer Gehölze und Bestände in die Landschaft sollte jedoch nicht spontan erfolgen, sondern stets auf der Grundlage genehmigter raumplanerischer Unterlagen (Studien, Generalpläne, Prognosen, raumtechnische Unterlagen) oder Dokumentationen (Flächen- und Bebauungspläne), die in Projekte zur Lösung konkreter Bestände (Elemente, Glieder) ausgearbeitet werden. Ein Projekt für einen bestimmten Bestand enthält nämlich nicht nur den Entwurf der Grundriss- und Raumform des Bestandes (Funktionstyp), sondern auch seine Artenzusammensetzung, Typen und Größen der Setzlinge, die Zusammensetzung der Gras- (Gras-Kraut-)Mischung, die Technologie der Anlage und der nach der Pflanzung (abschließenden) Pflege der Pflanzen. All das sind wesentliche Informationen für eine erfolgreiche Gestaltung. Im Falle eines Projekts haben wir die Möglichkeit, dazu noch vor der Realisierung Stellung zu nehmen und es ggf. zu korrigieren, wodurch mögliche fehlerhafte Schritte, die zu späteren moralischen und wirtschaftlichen Verlusten beim Grün führen, von vornherein ausgeschlossen werden. Ohne Projekt besteht keine Möglichkeit, potenzielle Mängel bei der Materialauswahl und der Anlagetechnologie im Voraus zu beheben, das Risiko eines Misserfolgs bei der Pflanzung ist höher, und auch die Kosten für die Verbesserung und Pflege der Gehölzbestände sind in der Regel höher.

Die Anlage neuer Solitäre, Gruppen, linearer und flächiger Gehölzbestände kann auf folgende Arten und deren Kombinationen erfolgen: 1) durch Pflanzung von Setzlingen, die in gärtnerischen (Zier- und Obst-) oder Forstbaumschulen produziert werden, 2) durch Pflanzung von Sämlingen (Anflug, Aufwuchs, Herangewachsene) und Wurzelausläufern, die in der Natur gewachsen sind, 3) durch Pflanzung von Gehölzteilen (Stangen, Streifen, Stecklinge), 4) durch direkte Aussaat von Gehölzsamen (Saat), 5) durch Auslegen von Reisig.

Die Wahl der Anlagemethode hängt von einer Reihe von Faktoren ab, u. a. von der Projektabsicht und den bevorzugten Funktionen des Bestandes in der Landschaft, den natürlichen Verhältnissen im Gebiet, den spezifischen Bedingungen des Standorts, den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Investors, der Verfügbarkeit von Baumschul- bzw. Vermehrungsmaterial, der fachlichen Kompetenz des Ausführenden sowie den zeitlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten des Eigentümers (Pflegers, Bewirtschafters) der Bestände usw. Die genannten grundlegenden Möglichkeiten sind als erste Orientierungshilfe und Unterstützung für die Entscheidungsfindung von Investoren, Planern und Lieferanten neuer verstreuter Begrünung in der Landschaft zu betrachten.

Erziehungsphase: Pflege junger Gehölze nach der Pflanzung

Pflege von Gehölzbeständen in der Landschaft

Unter Pflege (Unterhaltung, Behandlung) verstehen wir die Gesamtheit der Arbeiten, die nach der Anlage von Gehölzen und ihren Beständen bis zu deren Abgang bzw. Erneuerung durchgeführt werden. Die Pflege ist im Gegensatz zur Anlage ein langfristiger Prozess. Den gesamten Prozess der Gehölzpflege unterteilen wir entsprechend den Entwicklungsstadien, die Gehölze durchlaufen, in 3 grundlegende Zeitabschnitte:

1) Erziehungsphase (juveniles Stadium – Einstieg). 2) Reifungs- und Erwachsenenphase (Adoleszenz- und adultes Stadium – Heranwachsen und Optimum). 3) Alterungs- und Altersphase (Seneszenz- und seniles Stadium – Zerfall und Auflösung).

Die Dauer der einzelnen Phasen lässt sich bei den einzelnen Gehölzarten oder -familien nicht genau abgrenzen. Dies ist u. a. auf ihre unterschiedliche genetische Ausstattung, die Vermehrungsweise, die Standortbedingungen sowie auf Menge und Intensität der Pflegemaßnahmen in der vorangegangenen Phase zurückzuführen. So haben kurzlebige Arten diese Phasen im Vergleich zu langlebigen Gehölzen kürzer. Ähnliches gilt für Sträucher im Vergleich zu Bäumen. Generativ vermehrte Gehölze sind in ihrer Entwicklung vergleichsweise langsamer und erreichen in der Regel ein höheres Alter als Gehölze, die aus Stecklingen, Pfropfreisern und Okulationen oder anderen Pflanzenteilen vermehrt werden. Unter schlechten Bedingungen und bei unzureichender Pflege verlaufen die Entwicklungsveränderungen schneller und sind ausgeprägter als bei Gehölzen, die unter geeigneten Bedingungen und mit gesicherter systematischer Behandlung wachsen.

Erziehungsphase

Sie beginnt nach der Pflanzung am Standort und dauert je nach Lebensform der Gehölze 3–10 (15) Jahre. Bei Sträuchern ist sie kurz (3–5 Jahre), bei Bäumen je nach Art und Typ der Setzlinge 5–10 Jahre. Sie zeichnet sich durch starkes Wachstum der oberirdischen Teile sowie der Wurzeln aus. Anfangs kräftige Jahrestriebe verkürzen sich allmählich, und gegen Ende der Phase erscheinen die ersten Blüten und Früchte. In dieser Phase entscheidet sich, ob das Wachstum in Gang kommt und ob das Vegetationselement insgesamt erfolgreich ist. Daher ist es notwendig, Gehölzen im juvenilen Stadium besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Zu den wichtigen Pflegemaßnahmen zählen Erziehungsschnitt, Bewässerung und Düngung der Gehölze, Schutz gegen Krankheiten und Schädlinge, Bekämpfung von Unkräutern oder anderen konkurrierenden Kräutern in der Umgebung der Gehölze oder innerhalb des Bestandes. Bei Gehölzbeständen, die in eine künstlich angelegte niedrige Gras-Krautschicht gepflanzt wurden, führen wir regelmäßige Mahden durch. Zu den regelmäßig wiederkehrenden notwendigen Maßnahmen gehört der Schutz vor freilebenden Wildtieren. Nachbesserung (Nachpflanzung, Ersatz) ist eine weitere Arbeit, die in die Erziehungsphase fällt. Darunter verstehen wir das Entfernen abgestorbener Setzlinge und deren Ersatz durch neue. Die Nachbesserung ist besonders wichtig auf Flächen, die hinsichtlich der Rasenpflege problematisch sind, sowie bei kompositorisch und funktional exponierten Elementen (Baumreihen, Gruppen) usw.

In die Erziehungsphase fallen auch Durchforstungen dichter Aufwüchse und Naturverjüngungen, die z. B. auf Straßengrundstücken in Waldabschnitten, auf brachliegenden Flächen vorkommen und das Ziel haben, die Gehölzbestände bereits in jungem Alter zu festigen und zu formen.

Pflege heranwachsender und erwachsener Bäume: Schnitt, Durchforstung und Nachpflanzung

Die Jugend- und Reifephase

Zeitlich lässt sie sich ungefähr auf 3–80 (120) Jahre des Lebens am dauerhaften Standort eingrenzen. Bei Sträuchern, die schnell heranreifen, beginnt sie zwischen dem 3. und 5. Jahr nach der Pflanzung und endet etwa nach 10–25 Jahren Wachstum am Standort. Bei Bäumen ist die Altersspanne länger. Der Übergang aus der Erziehungsphase beginnt meist um das 5.–10. Wachstumsjahr nach der Umpflanzung an den endgültigen Standort, und die Reifephase kann zwischen dem 30. und 80. (120.) Jahr enden.

Die Jugend- und Reifephase lässt sich kurz durch einen spürbaren Rückgang des intensiven Wachstums charakterisieren, was sich in einer Verkürzung der jährlichen Zuwächse äußert. Die Gehölze verzweigen sich stärker in niedrigere Verzweigungsordnungen und stabilisieren sich insgesamt bis zu ihren endgültigen Abmessungen. Die Anzahl der Blüten und anschließend auch die Anzahl der Früchte nehmen bei ihnen allmählich zu. Gegen Ende der Phase verlangsamt sich das Wachstum, Blüte und Fruchtbarkeit nehmen ab, die Blätter werden kleiner. Die Äste beginnen auszutrocknen.

Zu den grundlegenden Pflegemaßnahmen gehört die Durchführung von Erhaltungsschnitten. Diese Problematik wird ausführlicher in Kapitel 11 behandelt. Bei Beständen (flächige, band- und streifenförmige dichte Pflanzungen) konzentrieren wir uns auf ihre Modellierung durch Auslichtungsschnitte und Durchforstungen. Auf diese Weise reduzieren wir die Anzahl der Individuen auf der Fläche. Durch Auslichtungsschnitte beseitigen wir unerwünschte Füll- und Zielgehölze. Durch Durchforstungen werden sie aus dem Bestand entfernt oder an einen anderen Standort umgepflanzt. Bestände schneiden wir am besten im Winter aus, Durchforstungen führen wir zu der Zeit durch, die sich am besten zum Umpflanzen eignet – im Vorfrühling und im Herbst, damit wir die Gehölze gegebenenfalls zur Anlage anderer Bestände verwenden können. Die Modellierung durch Auslichtungsschnitte und Durchforstungen erfolgt schrittweise, stets mit einem Abstand von mehreren Jahren. Zu den Modellierungseingriffen gehören auch die Formgebung der Bestandsränder – das Abschneiden störender Äste oder deren Einkürzung, die Aufastung von Bäumen sowie der Schnitt lebender Heckensträucher.

Wir führen auch Nachpflanzungen von Gehölzen für abgestorbene Individuen durch, aber auch um eine vertikale Heterogenität des Bestandes zu erzielen, die aus funktionaler Sicht günstiger ist als eine Höhen- und Altersgleichmäßigkeit. Regelmäßig müssen auch der Gesundheitszustand kontrolliert und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen gegen Schädlinge und Krankheiten, insbesondere Quarantäneschädlinge, ergriffen werden.

Pflege alternder Gehölze und Beseitigung von Beständen am Ende ihrer Lebenszeit

Alterungs- und Altersphase

Gehölze in dieser Phase zeichnen sich durch das Einstellen von Wachstum und Fruchtbarkeit, das Absterben der Hauptäste, anschließend der Krone und des Stammes aus. Bei einigen Arten wachsen an den Skelettästen, am Stamm oder an seiner Basis Triebe aus.

Pflegerische Maßnahmen richten wir auf die Wiederherstellung der Vitalität des Gehölzes aus, insbesondere des Wachstums. Das Hauptmittel zur Wiederherstellung ist vor allem der Schnitt, in Ausnahmefällen und bei begründetem Bedarf auch Düngung und agrotechnische Maßnahmen (Bodenlockern, Bewässerung, Bodenverbesserer). In dieser Phase gewinnen die Bäume erhebliche Bedeutung aus der Sicht der Schaffung von Lebensraum für andere Organismen. Diese Zusammenhänge sind daher auch in die durchgeführten Pflegemaßnahmen einzubeziehen. Die Pflege wertvoller Einzelexemplare überlassen Sie einem erfahrenen Arboristikbetrieb.

Der Verjüngungsschnitt wird häufig bei Sträuchern angewendet, die an Hängen wachsen oder eigenständige lebende Hecken bilden. Er wird jedoch nur bei Sträuchern mit guter Regenerationsfähigkeit eingesetzt. Beim Verjüngungsschnitt werden alle Äste knapp über dem Boden radikal abgeschnitten. Er wird während der Vegetationsruhe mit Freischneidern und Handwerkzeug durchgeführt.

Zum Abschluss des Lebens von Gehölzen und Beständen gehört ihre Beseitigung. Das Fällen von Bäumen und das Roden von Sträuchern erfolgt unter Einsatz von leichter und schwerer Mechanisierung (Sägen, Erdbaumaschinen, Transportmittel). Baumstümpfe werden entweder mit einer Baumstumpffräse beseitigt, durch Erdbaumaschinen herausgerissen oder belassen und z. B. mit Roundup, verdünnt mit Wasser im Verhältnis 1:2, bestrichen, wodurch sie abgetötet und die Bildung von Wurzel- und Stockausschlägen verhindert wird.

Verwandte Artikel