Biochar 1 l, Aktivkohle für Pflanzen (Balkon, Zimmer, Töpfe)
Beschreibung
Fein gemahlener Biochar ist für den Hausgebrauch bei Pflanzen in Töpfen bestimmt. Er lässt sich leicht anwenden.
- oder Inhalt der Verpackung reicht für die Anwendung in 10 – 15 Töpfen
- eine Dosis kostet Sie ca. 1 Euro
- VORSICHT!! Vergleichen Sie nicht nur das Volumen, sondern auch das Gewicht. Biochar für den Boden 17 Liter (2.500 g) vs. Biochar für Zimmer 1 Liter (500 g). Die aktive Fläche beträgt ca. 360 m²/g und die Eigenschaften des Biochars Dr.Uhlie bleiben gleich
- im Boden bleibt der Aktivkohle viele Jahrzehnte bis Jahrhunderte aktiv, sie verbraucht sich nicht und muss nicht regelmäßig erneuert werden
- der Boden im Topf hält länger ohne die Notwendigkeit des Umpflanzens
Biochar Dr. Uhlie.
Der von uns produzierte Biochar hat eine hervorragende Reinheit von über 90 % und eine hohe aktive Fläche von über 360 m²/g. Dank der zweistufigen Pyrolyse enthält er keine polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK). Die fein gemahlene Fraktion lässt sich leicht dosieren und enthält im Gegensatz zu Pellets kein Bindemittel.
Kurze Übersicht der Vorteile von Biochar:
- verbessert die Bodenstruktur
- belüftet den Boden
- die große aktive Fläche der Kohle bindet langfristig Wasser und hilft, Trockenperioden zu überstehen
- unterstützt das Bodenleben und ermöglicht die natürliche Regeneration des Bodens
- sorgt für natürliche Fruchtbarkeit und Nachhaltigkeit des Bodens ohne den Einsatz von chemischen Dünger
Produktparameter:
- fein gemahlene Fraktion 0 – 1 mm für eine einfache Anwendung bei Pflanzen
- Volumen 1 Liter/ca. 500 g
Anwendung und Aktivierung:
- Biochar für Pflanzen muss im Voraus aktiviert werden, indem er 48 Stunden in 0,5 Liter Wasser eingeweicht wird
- es ist ratsam, natürliche organische Dünger zur Steigerung der Wirksamkeit zu verwenden
- nach der Aktivierung die Mischung direkt bei der Pflanze in die aufgelockerte und gereinigte Erde anwenden
Das Produkt ist für die Verwendung in der ökologischen Produktion gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassen.
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