Baumschutz auf der Baustelle: So schützen Sie Wurzeln und Krone
Baumschutz auf der Baustelle schützt Wurzelbereich, Stamm und Krone vor Schäden. Ein praktischer Leitfaden zu den Schutzmaßnahmen nach DIN 18920 – für Gärtner, Planer und Bauleute.
Baumschutz auf der Baustelle: So schützen Sie Wurzeln und Krone
Bauarbeiten können Bäume und Gehölzbestände dauerhaft schädigen. Lesen Sie, wie Sie Wurzelbereich, Stamm und Krone eines Baumes auf der Baustelle richtig schützen — vom Bauzaun bis zum Wurzelvorhang.
Warum Baumschutz auf der Baustelle so wichtig ist

Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
Allgemeine Grundsätze
Grünanlagen in Siedlungen und in der freien Landschaft sind ein untrennbarer und unersetzlicher Bestandteil der Umwelt. Ihre Grundbausteine sind – sowohl für die räumliche Komposition als auch für die dauerhafte Erfüllung ihrer wichtigsten Funktionen – die Vegetationselemente, also Pflanzen und Pflanzenbestände. Dazu gehören zum Beispiel Solitärgehölze, Gehölzgruppen und Gehölzbestände, Rasen, Wiesen und Blumenbeete.
Vegetationselemente lassen sich in der Regel am besten und am günstigsten auf Flächen mit gewachsenem, also autochthonem Boden im gesamten Bodenhorizont anlegen oder auf Boden, der durch menschliche Tätigkeit nicht wesentlich negativ verändert wurde. Dasselbe gilt üblicherweise auch für den Grundwasserhaushalt.
Die obere Schicht eines so entstandenen Bodens (meist der Oberboden, also Mutterboden) oder eine dem Standort entsprechende obere Bodenschicht – selbst wenn es sich um ein Ersatzsubstrat handelt – eignet sich besonders gut für Vegetationselemente, die für diesen Standort typisch oder ihm nahe sind. Solche Elemente sind auch langfristig am aussichtsreichsten und entsprechen dem weltweiten Bestreben, die gewachsene, natürliche oder naturnahe Landschaft zu respektieren. Grundforderung sollte deshalb immer auch der Erhalt aller geeigneten, vor allem der wertvollen vorhandenen Bestände sein.
Für den Erhalt der Bestände sprechen auch diese Gründe: – Begrenzung des Ausuferns neuer Bauten in die Umgebung, – Einbindung neuer Bauten in die Umgebung, – positive Beeinflussung des Kleinklimas, – Schutz von Gebäuden vor Wind, – Schutz des Bodens vor Erosion, – hygienische Wirkungen wie Luftfilterung, Windschutz für Menschen, Beschattung und Sauerstoffbildung, – die lange Zeit, die neue Pflanzungen brauchen, bis sie eine annähernd gleiche Wirkung erreichen, – die Wirkung der Bestände als gestalterisches Element, – der materielle Wert der Bestände.
Der Schutz von Bäumen und Sträuchern ist besonders wichtig in dicht besiedelten Gebieten und in Landschaften mit sehr geringem Gehölzanteil.
In gesundem, humosem und lockerem Boden bereitet die Anzucht von Bäumen und Sträuchern keine Schwierigkeiten. Auf Baustellen ist dieser Zustand jedoch ungünstig verändert, in vielen Fällen wird die lebendige obere Bodenschicht (der Oberboden) sogar zerstört.
Zudem verändern Bauarbeiten häufig den Wasserhaushalt im Boden: Bäume und andere Pflanzen, die dieser neuen Situation ausgesetzt sind, stehen entweder dauerhaft in staunassem Boden oder vertrocknen aus Wassermangel. Darüber hinaus führt das Abdecken und Befestigen von Flächen im Wurzelbereich – etwa durch Pflaster, Platten, Beton- oder Asphaltdecken samt ihren Trag- und Frostschutzschichten – bei verdichtetem Untergrund dazu, dass weniger oder gar keine Luft mehr in den Boden gelangt. Die Baumwurzeln sterben dann an Sauerstoffmangel ab, den sie zum Atmen brauchen.
Wenige Jahre nach Abschluss der Bauarbeiten sterben erhaltenswerte Bäume häufig ab oder kümmern so stark, dass sie entfernt werden müssen. Die Ursachen sind unterschiedlich, meist liegen sie aber in mangelnder Kenntnis der vorbeugenden Maßnahmen oder der nachfolgenden Eingriffe – die, rechtzeitig ausgeführt, Schäden am Baum deutlich mindern oder ganz vermeiden können, und das oft mit geringen Kosten.
Bei allen Maßnahmen ist davon auszugehen, dass Bäume und Pflanzen Lebewesen sind, deren ober- und unterirdischer Teil etwa gleich groß ist. Ober- und unterirdische Teile bilden eine Einheit und müssen entsprechend gleichrangig geschützt werden – zusammen mit dem Substrat, das sie umgibt (Boden, Luft, Wasser).
Die Gesundheit des Baumes und damit das Gleichgewicht zwischen ober- und unterirdischer Masse (Stamm und Krone, Wurzelsystem) sind die Voraussetzung für seine Verankerung im Boden und für seine Standsicherheit.
Einen großen Teil der nachfolgend genannten Maßnahmen dürfen – vor allem bei Bäumen – nur eigens dafür ausgebildete Fachleute ausführen: Baumpfleger beziehungsweise Arboristen.
Wegen der Kosten sind manche Maßnahmen oft nur bei Einzelbäumen oder bei besonders wertvollen Gruppen anwendbar.
Bei Baumaßnahmen sind auf jeden Fall diejenigen Gehölze (vor allem Bäume), Pflanzenbestände und Vegetationsflächen zu schützen, deren ökologischer, gestalterischer, schützender oder sonstiger Wert durch Ersatzpflanzungen entweder gar nicht oder erst nach Jahren und meist nur mit sehr hohem finanziellem Aufwand wiederherzustellen ist.
Grünflächenschutz schon in die Bauplanung aufnehmen

Sicherung in der Phase der Bauplanung
Der Einsatz von Baumaschinen und Fahrzeugen sowie eine unüberlegte Baustelleneinrichtung und ein unangemessener Bauablauf führen zu Schäden an Bäumen, Sträuchern, krautiger Vegetation und Boden. Deshalb ist es zwingend nötig, dass die Erfassung der vorhandenen Bestände und Böden, ihre Bewertung und ein angemessener Schutz selbstverständlicher Teil der Bauunterlagen werden – spätestens auf der Stufe der Genehmigungsplanung.
Auf Baugrundstücken werden bei der Bestandsaufnahme von Vegetation und Boden mindestens alle Bäume mit einem Stammumfang über 0,1 m (gemessen in 1,3 m Höhe) mit der erforderlichen Genauigkeit eingemessen und eingezeichnet, dazu wertvolle Sträucher und krautige Bestände; ihr gärtnerischer Wert wird bestimmt. Nach der Bewertung des Potenzials von Vegetation und Boden wird festgelegt, welche Bäume, Sträucher und krautigen Bestände auf der Baustelle, in ihrer Nachbarschaft und im Bereich der Baustelleneinrichtung erhalten bleiben müssen. Bei der Frage des Erhalts sind unter anderem auch die zu erwartende Lebensdauer der Bäume und – bei den übrigen Vegetationselementen – die Möglichkeit einer Verpflanzung zu berücksichtigen.
Erst dann wird – mit größtmöglichem Bemühen, diese Vegetationselemente zu erhalten – die Lage der einzelnen Gebäude, Wege und befestigten Flächen, der Leitungstrassen (vor allem der unterirdischen), der unterirdischen Bauwerke und Anlagen und Ähnlichem festgelegt. Wenn möglich, werden weitere Grundstücksteile ausgewiesen, die vom Bau unberührt bleiben. Am wirtschaftlichsten ist es immer, wenn ein möglichst kleiner Teil des Geländes vom Bau berührt wird. Anschließend werden die entsprechenden Schutzmaßnahmen festgelegt, am besten als eigener Teil der Bauunterlagen (etwa als Bauabschnitt „Baufeldvorbereitung“). Erwirbt die Kommune Gehölzbestände und gliedert sie in öffentliche Flächen ein, erleichtert das ihren Schutz.
Wurzelbereich abgrenzen und vor chemischen und thermischen Schäden schützen

Schutzmaßnahmen
„Art, Umfang und Zeitpunkt der Schutzmaßnahmen richten sich vor allem nach dem Charakter sowie dem Entwicklungs- und Wachstumsstadium der vorhandenen Vegetation und nach Art, Umfang und Dauer der Bautätigkeit.“ (DIN 18920, Abschnitt 3)
Schutz des Wurzelbereichs von Gehölzen oder ganzer Flächen durch Abgrenzung
Die günstigste, wirksamste und am häufigsten anwendbare Schutzmaßnahme besteht darin, einen ausreichenden Abstand zu dem Baum oder Bestand einzuhalten, der erhalten werden soll. Neben der Beschädigung oder Zerstörung der Vegetation droht eine erhebliche Verschlechterung bis Zerstörung der oberen Bodenschicht sowie eine Verdichtung der tieferen Bodenschichten – am schlimmsten im Wurzelbereich des Baumes –, die sich nur schwer und sehr teuer wieder beseitigen lässt. Deshalb „ist eine unerwünschte Verdichtung in tieferen Bodenschichten zu vermeiden“. (DIN 18915, Abschnitt 6.5.2)
Sollen einzelne Bäume, Gruppen oder größere Flächen vor Bauschäden bewahrt werden, umzäunt man sie am besten und sorgt für die Dauer der Bauzeit für eine entsprechende Pflege. Bei Einzelgehölzen schützt man am besten den gesamten Wurzelbereich: Das ist bei den üblichen Kronenformen die Fläche zwischen Stamm und Kronentraufe (dem Grundriss der Krone), nach außen um 1,5–2 m erweitert – bei säulenförmigen Kronen je nach Art und Alter des Gehölzes um bis zu 5 m. Bei sonstigen Beständen und Vegetationsflächen beträgt der seitliche Abstand 1,5 m.
Der Zaun muss ausreichend hoch sein (ideal sind 1,5–1,8 m), fest im Boden verankert, standsicher, angemessen haltbar und auch bei schlechter Sicht gut erkennbar. Wird für den Zaun ein Netz verwendet, befestigt man in geeigneter Höhe längs ein Brett und hebt es gegebenenfalls mit Warnfarben hervor. Mobile Absperrungen sind für diesen Zweck unpraktisch.
Schutz vor chemischer Verunreinigung
„Vegetationsflächen dürfen nicht mit pflanzen- oder bodenschädlichen Stoffen verunreinigt werden, zum Beispiel mit Lösungsmitteln, Mineralölen, Säuren, Laugen, Salzen, Farben, Zement oder anderen Bindemitteln.“ (DIN 18920, Abschnitt 3.1) Der beste Schutz besteht darin, solche Stoffe weder auf Flächen mit zu schützender Vegetation – insbesondere nicht im Wurzelbereich von Bäumen – noch auf künftigen Vegetationsflächen zu lagern.
Schutz vor Feuer und anderen Wärmequellen
„Feuerstellen und andere Wärmequellen dürfen nur in einem Abstand von mindestens 5 m von der Kronentraufe der Bäume und Sträucher eingerichtet oder aufgestellt werden.“ (DIN 18920, Abschnitt 3.2) Neben Heizungen in Umkleiden, Baucontainern, Bauwagen und Ähnlichem können auch Verbrennungsmotoren stationärer oder länger abgestellter Baumaschinen die Gehölze durch Wärme schädigen.
„Offene Feuer dürfen unter Berücksichtigung der Windrichtung nur in einem Abstand von mindestens 20 m von der Kronentraufe der Bäume und Sträucher entzündet werden.“ (DIN 18920, Abschnitt 3.2)
Schutz vor Vernässung und Überflutung
„Wurzelbereiche von Bäumen und Vegetationsflächen dürfen infolge von Baumaßnahmen nicht übermäßig vernässt oder überflutet werden.“ (DIN 18920, Abschnitt 3.3)
Die häufigste Ursache für Vernässung ist Wasser, das aus Baugruben abgepumpt wird. Am besten leitet man es über Rohre oder flache Gräben an geeignete Stellen ab – etwa in Gewässer, Vorfluter oder die Kanalisation. Droht Vernässung durch Wasser, das von der Baustelle abfließt (meist Niederschlagswasser), hilft eine Geländemodellierung: flache Mulden, das Auffüllen von Senken und die Ableitung an geeignete Stellen. Bei unerwünschter Vernässung von Böschungen durch austretendes Grundwasser – am häufigsten an Einschnitten, Durchstichen oder Baugruben mit geneigten Wänden – gelten dieselben Maßnahmen. Ist die Standsicherheit der Böschung gefährdet, werden die Grundwasseraustritte gefasst und abgeleitet, notfalls kommen Dränmaßnahmen hinzu.
Stamm und Krone vor mechanischen Schäden durch Baumaschinen schützen

Schutz der Bäume vor mechanischen Schäden
„Bäume auf der Baustelle sind gegen mechanische Beschädigungen (zum Beispiel Quetschungen der Rinde an Stamm, Ästen und Wurzeln, Schäden an der Krone) durch Fahrzeuge, Baumaschinen und besondere Bauverfahren zu schützen, und zwar durch einen Zaun… Der Zaun soll den gesamten Wurzelbereich schützen.“ (DIN 18920, Abschnitt 3.5)
„Lässt sich der Schutz des gesamten Wurzelbereichs nicht sicherstellen (Platzmangel), ist der Stamm mindestens bis 2 m Höhe zu verschalen. Die Schutzvorrichtung ist ohne Beschädigung des Baumes zu befestigen und gegen den Stamm zu unterpolstern. Sie darf nicht unmittelbar auf den Wurzelanläufen aufsitzen.“ (DIN 18920, Abschnitt 3.5) Eine bewährte Stammverschalung entsteht, wenn man Bretter auf quer zur Lauffläche aufgeschnittene und über den Stamm gestreifte Reifen befestigt. Auch die Wurzelanläufe lassen sich gut mit einem aufgeschnittenen Reifen schützen, den man zwischen sie und die Verschalung legt.
„Die Krone ist vor Schäden durch Baumaschinen zu schützen; gefährdete Äste sind nach oben zu binden. Die Bindestellen sind mit geeignetem Material zu unterlegen.“ (DIN 18920, Abschnitt 3.5) Reicht die lichte Höhe für Fahrzeuge und Baumaschinen dennoch nicht aus, muss eine andere Trasse gewählt werden. Im äußersten Fall werden Äste vorbeugend fachgerecht entfernt oder eingekürzt.
Sonnenbrand und Windwurf: Baumschutz bei der Freistellung

Schutz der Bäume bei der Freistellung
Bäume, die im Bestand aufgewachsen sind, sind nach einer Freistellung durch Sonnenbrand, Bruch und Windwurf gefährdet. Sonnenbrand tritt vor allem an der Süd- und Westseite des Stammes auf. Die Rinde stirbt flächig ab und die Bäume trocknen zurück. Besonders empfindlich gegen Sonnenbrand sind zum Beispiel Buchen und Fichten. Windwurf gefährdet vor allem flach wurzelnde Bäume.
Auch hier ist die beste, wirksamste und günstigste Maßnahme die vorbeugende. „Bei empfindlichen Arten soll die Freistellung schrittweise über mehrere Jahre erfolgen.“ (DIN 18920, Abschnitt 3.6)
Die Freistellung sollte in Etappen aufgeteilt und bereits 5–7 Jahre vor der eigentlichen Bautätigkeit begonnen werden, damit sich die Bäume langsam an die neue Situation gewöhnen können.
„Freigestellte Bäume sind, sofern die jeweilige Art es erfordert, durch Abdecken von Stamm und Starkästen vor Rindenschäden durch Sonneneinstrahlung zu schützen.“ (DIN 18920, Abschnitt 3.6)
Bewährte Schutzmaßnahmen gegen Sonnenbrand sind: a) das Bestreichen der Rinde mit Lehm und anschließendes Umwickeln mit Jutegewebe – so, wie es beim Verpflanzen großer Bäume und in Baumschulen als Bandage zur Verdunstungsminderung an Stamm und Starkastbasis üblich ist, b) das Umwickeln des Stammes mit Strohseilen bis in die Krone hinein, c) ein Anstrich der Rinde mit Kaolinschlämme, d) ein Anstrich mit einem elastischen Wundverschlussmittel, der in der modernen Baumpflege allerdings umstritten ist.
Eine dieser Maßnahmen muss angewandt werden, wenn sich die Freistellung nicht auf mehrere Jahre verteilen lässt. So geschützte Bäume können sich langsam an die neuen Bedingungen anpassen. Jutegewebe oder Strohseile fallen nach einigen Jahren ab, weil sie durch das Dickenwachstum aufreißen; alternativ lässt sich die Umwicklung nach angemessener Zeit entfernen. Wo es aus ökologischen Gründen sinnvoll und von der Bestandsgliederung her möglich ist, sollte außerdem rechtzeitig eine Unterpflanzung mit mittelhohen Bäumen erfolgen, um den Stamm dauerhaft zu beschatten.
Auch gegen Windwurf ist die Unterpflanzung – möglichst 5 bis 7 Jahre vor der Freistellung – die wirksamste vorbeugende Maßnahme. Ein fachgerechtes Auslichten der Krone kommt nur in wenigen Fällen als alleinige oder ergänzende Maßnahme in Betracht, um die Krone durchlässiger für Wind zu machen und so das Windwurfrisiko zu senken.
Bodenauftrag im Wurzelbereich: so gelingt er ohne Baumschäden

Schutz des Wurzelbereichs beim Bodenauftrag
Unter Bodenauftrag versteht man sowohl vorübergehende als auch dauerhafte Aufschüttungen von Boden – also das Abdecken des Bodens – im Wurzelbereich.
Bodenoberfläche und Tiefenlage der Wurzeln stehen in einem so engen Zusammenhang (Atmung, Wasser, Bodenleben), dass dieser nicht gestört werden kann, ohne dass Schäden entstehen. Die meisten Bäume vertragen deshalb keinen Bodenauftrag. Höhere Aufschüttungen mit anderen Materialien wirken genauso.
„Im Wurzelbereich soll kein Bodenauftrag erfolgen. Lässt er sich im Einzelfall nicht vermeiden, sind bei der Festlegung der Auftragsdicke und der Art der Verteilung (ganzflächig, sektorenweise) die artspezifische Verträglichkeit, das Alter, die Vitalität und die Wurzelbildung der Pflanzen, die Bodenverhältnisse sowie die Art der verwendeten Materialien zu berücksichtigen.“ (DIN 18920, Abschnitt 3.7)
Baumarten der Auenlandschaften (Weichhölzer) und der Schluchtwälder vertragen geringe Bodenaufträge an ihren natürlichen Standorten besser als anderswo (zum Beispiel Weiden, Pappeln, Linden, Eschen). Bei höherem Auftrag bilden sie zwar auch in der neuen oberen Bodenschicht Wurzeln (Adventivwurzeln), ihre alten, voll entwickelten Wurzeln sterben jedoch an Luftmangel ab und faulen. Der Baum verliert dann seine Standsicherheit, weil die neu gebildeten Wurzeln zur Verankerung nicht ausreichen. Dieser Vorgang zieht sich oft über viele Jahre hin.
„Um der Bildung wurzelschädigender Stoffe vorzubeugen, sind vor dem Auftrag die gesamte Vegetationsdecke, Laub und weitere organische Substanz wurzelschonend – also von Hand oder durch Absaugen – von der Oberfläche des Wurzelbereichs zu entfernen.“ (DIN 18920, Abschnitt 3.7) Beim anaeroben Abbau organischer Substanz (Gärung und Fäulnis) entstehen Methan und weitere wurzelschädigende Stoffe. a) Ganzflächige Verteilung: „Im Wurzelbereich darf nur grobkörniges, luft- und wasserdurchlässiges, nicht toxisches Material aufgetragen werden. Soll auch eine Vegetationstragschicht angelegt werden, ist zunächst das genannte Material in der Regel 20 cm dick aufzubringen und darauf als Vegetationstragschicht Boden der Bodengruppe 2 oder 3 nach DIN 18915 in höchstens 20 cm Dicke. Der Boden darf nicht näher als 1 m an den Stamm herangeführt werden.“ (DIN 18920, Abschnitt 3.7) Boden der Bodengruppe 2 ist ein rolliger sandiger Boden, der Gruppe 3 ein rolliger sandiger bis steiniger Boden. b) Sektorenweise Verteilung: Ist ein Bodenauftrag unumgänglich, muss der alte Wurzelhorizont über Belüftungssektoren erhalten bleiben. Diese müssen mindestens ein Drittel des Wurzelbereichs einnehmen. Sie können aus Ziegelbruch oder Schotter angelegt werden, am besten aus grobem Schotter, und wechseln sich mit Sektoren aus Oberboden ab. Alle Materialien sind locker einzubringen. Es ist darauf zu achten, dass die obere Bodenschicht bei den Arbeiten nicht verdichtet wird. Stark verdichtete Böden sind an der Oberfläche von Hand zu lockern. Zusätzlich empfiehlt es sich, ein ring- oder sternförmiges Belüftungssystem aus Dränrohren einzubauen (heute meist flexible PVC-Rohre), das über mehrere senkrechte Dränrohre die Verbindung zur neuen Bodenoberfläche hält. „Beim Auftragen darf der Wurzelbereich nicht befahren werden.“ (DIN 18920, Abschnitt 3.7)
Bodenabtrag im Wurzelbereich: was droht und wie Sie den Baum schützen

Schutz des Wurzelraums beim Bodenabtrag
Das Abgraben und Abfahren der oberen Bodenschichten im Wurzelbereich nimmt dem Baum seine Nährstoffgrundlage. Man muss sich vor Augen halten, dass nur die obersten 20–30 cm des Bodens mit Humus angereichert sind und Bodenleben aufweisen; mehr ist es nur selten. Deshalb haben Bäume auch nur in dieser Schicht die Feinwurzeln, die für die Nährstoffaufnahme wichtig sind. Wird diese Schicht abgetragen, leiden die Bäume – je nach Umfang des Eingriffs schneller oder langsamer – an Nährstoffmangel. Die Standsicherheit wird durch den Bodenabtrag oft so stark beeinträchtigt, dass die Bäume bei Sturm umstürzen oder in Hanglagen abrutschen. Das gilt vor allem für flach wurzelnde Bäume.
„Im Wurzelraum darf das Gelände nicht durch Abgrabungen abgesenkt werden.“ (DIN 18920, Abschnitt 3.8)
Beim Abgraben und Abfahren von Boden muss die vorhandene Bodenoberfläche im Umkreis des Wurzelbereichs erhalten bleiben. Der Baum steht dann nach dem Abtrag auf einem Hügel. Die entstandene Böschung schützt man mit einer Torfschicht (50–100 mm), einem saugfähigen Vlies (Jute, Geotextil) und einer Folie; als Deckschicht dienen Matten, erneut ein Vlies oder ähnliches Material. Alles wird mit Holz- oder Eisenpflöcken befestigt.
Eine Verkleinerung des Wurzelbereichs beim Abtrag ist durch eine Stützmauer möglich, nachdem ein Wurzelvorhang eingebaut wurde (siehe 3.9.2).
Wurzelschutz bei Aushub, Gräben und Baugruben

Schutz des Wurzelraums beim Ausheben von Baugruben und anderen Erdaushüben
Allgemeines
Zu den Aushubarbeiten zählen Geländeeinschnitte, Durchstiche für Straßen und Wege, Gräben für Ver- und Entsorgungsleitungen, Gräben für die Fundamente von Stützbauwerken sowie Baugruben für Bauten aller Art.
Wie sich ein Aushub auf den Baum auswirkt, hängt von seinem Wurzelsystem ab, von der Dauer und von der Jahreszeit, in der der Aushub offen steht. Der Wurzelschutz ist bei einem Eingriff in den Baumbereich einer der wichtigsten Faktoren. Ziel ist es, möglichst geringe Verletzungen zu verursachen und anschließend möglichst günstige Bedingungen für die Regeneration der Wurzeln zu schaffen. Wie viel das Wurzelsystem verträgt, hängt von der Art ab und wird von den Standortbedingungen beeinflusst.
Eine Verletzung des Wurzelsystems wird oft erst erkennbar, wenn der oberirdische Teil des Baumes zurücktrocknet – dann ist es für die üblichen Gegenmaßnahmen meist zu spät.
Grundsätzlich gilt: a) Tiefwurzeln sind weniger gefährdet als Flachwurzeln (dabei ist zu beachten, dass viele Herzwurzler, zum Beispiel Linden und Platanen, in Baumschulen vegetativ vermehrt werden und deshalb dazu neigen, ein flaches Wurzelsystem auszubilden), b) der Herbst ist günstiger als der Sommer (Trockenheit) und der Winter (Frost), c) eine kurze Bauzeit schadet weniger als eine lang dauernde Baustelle, sofern die Wurzeln unbeschädigt bleiben.
Aushubarbeiten im Wurzelbereich von Bäumen dürfen nur von Hand ausgeführt werden. Bagger und andere Maschinen reißen Wurzeln ab und brechen sie nicht nur am Rand des Aushubs, sondern noch 0,3–0,8 m darüber hinaus. Diese unsichtbaren Schadstellen werden in der Regel nicht bemerkt und deshalb auch nicht behandelt. Die Wurzeln sterben dann meist bis zum Wurzelhals, also bis zum Stamm, ab.
Steht eine Baugrube oder ein Graben längere Zeit offen, trocknen die Wurzeln aus. Nach dem Verfüllen setzt auch hier Fäulnis ein und breitet sich über die Jahre bis zum Wurzelhals aus. Damit ist die Standsicherheit des Baumes gefährdet.
„Beim Ausheben dürfen Wurzeln mit einem Durchmesser über 3 cm nicht durchtrennt werden. Entstandene Verletzungen sind zu behandeln. Wurzeln dürfen nur durch einen Schnitt getrennt und die Schnittflächen sind zu glätten. Wurzelenden mit einem Durchmesser unter 2 cm sind mit Wuchsstoffen zu behandeln, Wurzeln über 2 cm Durchmesser mit Wundbehandlungsmitteln.“ (DIN 18920, Abschnitt 3.9.1)
„Die Wurzeln sind vor Austrocknung und vor Frosteinwirkung zu schützen.“ (DIN 18920, Abschnitt 3.9.1) Die Austrocknung beschleunigen vor allem Sonne, Wind und Frost. Am besten deckt man die Wurzeln rasch mit Boden ab und wässert. Ist das nicht möglich, müssen die Wurzeln mit einem Vlies abgedeckt werden, das die Feuchtigkeit hält und Sonne und Frost abhält. Die Wurzeln müssen feucht gehalten werden.
Wurzeln in Baugruben, Gräben oder Durchstichen umwickelt man mit einem Vlies, feuchtet sie an und umhüllt sie mit verdunstungshemmendem Material (etwa Folie). Noch besser schützt eine Bandage aus Lehmbrei, Jute und verdunstungshemmendem Material.
Wurzeln in schmalen Gräben schützt man, indem man den gesamten Graben mit einem Vlies abdeckt.
„Die Körnung des Verfüllmaterials (abgestufter Kornaufbau) und der Grad seiner Verdichtung müssen die dauerhafte Belüftung sicherstellen, die für die Regeneration geschädigter Wurzeln nötig ist.
Je nach Wurzelverlust kann es nötig werden, das Gehölz zu verankern, einen Ausgleichsschnitt in der Krone vorzunehmen oder beide Eingriffe zugleich durchzuführen.
Bei nicht standfestem Boden und bei tiefen Aushüben ist der Baum durch geeignete technische Maßnahmen (zum Beispiel eine Verankerung) gegen Umkippen zu sichern.“ (DIN 18920, Abschnitt 3.9.1)
Wurzelvorhang: wann und wie er bei langem Aushub angelegt wird

Der Wurzelvorhang
„Bei Bauaushüben, die längere Zeit offen bleiben, sind die Wurzeln durch einen Wurzelvorhang vor Austrocknung und Frosteinwirkung zu schützen. Der Wurzelvorhang sollte in der Regel eine Vegetationsperiode vor Baubeginn angelegt werden. Seine Außenkante darf nicht näher als 2,5 m am Stammfuß liegen. Der Vorhang hat weder für den Baum noch für den Aushub eine statische Funktion. Sein Freilegen ist von Hand auszuführen.“ (DIN 18920, Abschnitt 3.9.2)
Der Wurzelvorhang soll mindestens 250 mm dick sein; seine Tiefe soll bis in den durchwurzelten Raum reichen, höchstens jedoch bis zur Sohle des künftigen Aushubs.
