Baumschutz auf der Baustelle: So schützen Sie Wurzeln und Krone
Bauarbeiten können Bäume und Gehölze dauerhaft schädigen. Lesen Sie, wie Sie die Wurzelzone, den Stamm und die Baumkrone auf der Baustelle richtig schützen — von der Einzäunung bis zur Wurzelschutzwand.
Baumschutz beim Bauen: So schützen Sie Wurzeln und Krone
Bauarbeiten können Bäume und Gehölze unwiederbringlich schädigen. Lesen Sie, wie Sie die Wurzelzone, den Stamm und die Baumkrone auf der Baustelle richtig schützen — von der Einzäunung bis zur Wurzelschutzfolie.
Warum der Baumschutz beim Bauen so wichtig ist

Schutz von Bäumen, Bewuchs und Vegetationsflächen bei Bauarbeiten
Allgemeine Grundsätze
Grünanlagen in Siedlungen und in der freien Landschaft bilden einen untrennbaren und unersetzlichen Bestandteil der Umwelt. Die grundlegenden Elemente dieser Anlagen – sowohl hinsichtlich der räumlichen Komposition als auch hinsichtlich der guten und langfristigen Erfüllung ihrer wichtigsten Funktionen – sind Vegetationselemente, d. h. Pflanzen und Pflanzengemeinschaften. Dazu gehören beispielsweise Solitärgehölze, Gehölzgruppen und -bestände, Rasenflächen, Wiesen und Blumenbeete.
Vegetationselemente lassen sich in der Regel am besten und kostengünstigsten auf Flächen mit ursprünglichem, d. h. autochthonen Boden im gesamten genetischen Bodenhorizont anlegen, oder auf Boden, der durch menschliche Eingriffe nicht wesentlich negativ verändert wurde. Dasselbe gilt in der Regel auch für das Regime des Grundwassers.
Die oberste Schicht des so entstandenen Bodens (meistens handelt es sich um Mutterboden) oder die oberste Bodenschicht, die dem jeweiligen Standort entspricht (auch wenn es sich um ein Ersatzsubstrat handelt), ist besonders geeignet für die Anlage von Vegetationselementen, die für diesen Standort natürlich oder ihm nahestehend sind. Solche Elemente sind auch aus langfristiger Sicht am vielversprechendsten und entsprechen dem weltweiten Bestreben, die gegebene, natürliche oder naturnahe Landschaft zu respektieren. Eine grundlegende Anforderung sollte daher stets auch die Erhaltung aller geeigneten, insbesondere wertvoller vorhandener Bestände sein.
Für die Erhaltung von Beständen sind auch folgende Gründe von Bedeutung: – Einschränkung der Ausbreitung neuer Bauwerke in die Umgebung, – Einbindung neuer Bauwerke in die Umgebung, – positive Beeinflussung des Mikroklimas, – Schutz von Gebäuden vor Wind, – Schutz des Bodens vor Erosion, – hygienische Wirkungen wie Luftfilterung, Schutz von Personen vor Wind, Schattenerzeugung und Sauerstoffproduktion, – der lange Zeitraum, den neue Bepflanzungen benötigen, bis sie annähernd dieselben Wirkungen erzielen, – die Wirkung von Beständen als ästhetisches Element, – der materielle Wert der Bestände.
Der Schutz von Bäumen und Sträuchern ist besonders bedeutsam in dicht besiedelten Gebieten und in Landschaften mit einem sehr geringen Anteil an Gehölzbeständen.
Das Kultivieren von Bäumen und Sträuchern bereitet in gesundem, humosem und lockerem Boden keine Schwierigkeiten. Dieser Zustand ist jedoch auf Baustellen nachteilig verändert – in vielen Fällen ist die lebendige Oberflächenschicht des Bodens (Mutterboden) sogar vollständig zerstört.
Darüber hinaus verändern Bauarbeiten häufig den Wasserhaushalt im Boden, sodass Bäume (Pflanzen), die dieser neuen Situation ausgesetzt sind, entweder dauerhaft in mit Wasser gesättigtem Boden stehen oder durch Wassermangel austrocknen können. Hinzu kommt, dass die Versiegelung der Oberfläche und die Befestigung von Flächen in der Wurzelzone – z. B. durch Pflasterung, Verlegen von Platten, Beton- oder Asphaltbelägen sowie den Aufbau der dazugehörigen Schüttungen und Unterlagen – bei Verdichtung des Untergrunds den Luftzutritt in den Boden verringert oder verhindert. Dies führt zum Absterben der Baumwurzeln durch Sauerstoffmangel, den sie zum Atmen benötigen.
Wenige Jahre nach Abschluss der Bauarbeiten sterben bei uns häufig Bäume ab, die erhalten werden sollten, oder sie verkümmern so stark, dass sie entfernt werden müssen. Die Ursachen dieses bedauerlichen Phänomens sind vielfältig, entstammen aber am häufigsten unzureichenden Kenntnissen über Vorbeugungsmaßnahmen oder Folgemaßnahmen, die – rechtzeitig durchgeführt – Schäden an Bäumen erheblich verringern oder sogar ausschließen können, und das häufig mit geringem Kostenaufwand.
Bei allen Maßnahmen ist davon auszugehen, dass Bäume (Pflanzen) lebende Organismen sind, deren ober- und unterirdische Teile annähernd gleich groß sind. Die ober- und unterirdischen Teile von Bäumen (Pflanzen) bilden eine Einheit und müssen dementsprechend gleichwertig geschützt werden – ebenso wie das sie umgebende Substrat (Boden, Luft, Wasser).
Die Gesundheit eines Baumes und damit das Gleichgewicht zwischen dem ober- und unterirdischen Volumen des Baumes (Stamm und Krone, Wurzelsystem) sind Voraussetzung für seine Verankerung im Boden und für seine Stabilität.
Einen Großteil der nachfolgend genannten Maßnahmen, insbesondere bei Bäumen, können nur besonders dafür ausgebildete Fachleute, sogenannte Arboristen (Baumpfleger), durchführen.
Angesichts der Kosten sind einige Maßnahmen häufig nur bei einzelnen Bäumen oder bei wertvollen Gehölzgruppen anwendbar.
Bei Bauarbeiten müssen wir grundsätzlich einzelne Gehölze (insbesondere Bäume), Pflanzenbestände und für die Vegetation vorgesehene Flächen schützen, deren ökologischer, ästhetischer, schützender oder sonstiger Wert in der Regel nicht durch Ersatz erreichbar ist – entweder gar nicht oder erst nach Jahren, und dann meist nur um den Preis sehr hoher finanzieller Aufwendungen.
Wie Sie den Grünflächenschutz bereits in die Bauplanung integrieren

Sicherung in der Phase der Projektplanung des Bauvorhabens
Der Einsatz von Baumaschinen und Fahrzeugen, ebenso wie eine unüberlegte Einrichtung der Baustelle und ein unangemessener Bauablauf, führen zu Schäden an Bäumen, Sträuchern, krautigen Beständen und dem Boden. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass Untersuchungen vorhandener Bestände und Böden, deren Bewertung sowie ein angemessener Schutz selbstverständlicher Bestandteil der Vorbereitung der Baudokumentation werden – spätestens auf der Ebene der Unterlagen für das Baugenehmigungsverfahren.
Auf Grundstücken, die für die Bebauung vorgesehen sind, werden bei der Bestandsaufnahme der vorhandenen Vegetation und Böden mit der erforderlichen Genauigkeit mindestens alle Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 0,1 m (gemessen 1,3 m über dem Boden), wertvolle Sträucher und krautige Bestände eingetragen und ihr gartenbaulicher Wert bestimmt. Nach der Bewertung des Potenzials der vorhandenen Vegetation und Böden werden die Bäume, Sträucher und krautigen Bestände festgelegt, die auf der Baustelle, in deren Umgebung sowie im Bereich der Baustelleneinrichtung erhalten werden müssen. Bei der Entscheidung über den Erhalt von Bäumen ist unter anderem auch ihre zu erwartende Lebensdauer zu berücksichtigen, bei anderen Vegetationselementen die Möglichkeit eines Transfers.
Erst dann wird – bei größtmöglicher Bemühung, diese Vegetationselemente zu erhalten – die Anordnung der einzelnen Gebäude, Verkehrswege und befestigten Flächen, die Trassenführung der technischen Versorgungsnetze (Erschließungsnetze), insbesondere unterirdisch geführter Leitungen, unterirdischer Bauwerke und Anlagen usw. präzisiert. Wenn möglich, werden auch weitere Teile der Grundstücke ausgewiesen, die durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden. Es ist stets am wirtschaftlichsten, wenn ein möglichst kleiner Teil des Gebiets durch das Bauvorhaben betroffen wird. Anschließend werden entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt, am besten als eigenständiger Teil der Baudokumentation (z. B. Bauobjekt Geländevorbereitung). Durch den Ankauf von Beständen durch die Gemeinde und deren Einbeziehung in öffentliche Flächen kann ihr Schutz erleichtert werden.
Abgrenzung der Wurzelzone und Schutz vor chemischen und thermischen Schäden

Schutzmaßnahmen
„Die Anforderungen an Art, Umfang und Zeitpunkt der Schutzmaßnahmen richten sich insbesondere nach dem Charakter, dem Entwicklungs- und Wachstumsstadium der vorhandenen Vegetation sowie nach Art, Umfang und Dauer der Bautätigkeit.“ (DIN 18 920 Abschnitt 3)
Schutz der Wurzelzone von Gehölzen oder ganzer Flächen durch deren Abgrenzung
Die günstigste, wirksamste und am häufigsten anwendbare Schutzmaßnahme besteht in der Einhaltung eines ausreichenden Abstands vom Baum (Bestand), der unbedingt einzuhalten ist. Neben der Beschädigung oder Vernichtung der Vegetation droht eine erhebliche Degradierung bis hin zur Zerstörung der obersten Bodenschicht sowie eine Verdichtung der unteren Bodenschicht (am schlimmsten in der Wurzelzone des Baumes), die sich nur schwer und mit sehr hohem Aufwand beseitigen lässt. Daher „ist eine unerwünschte Verdichtung in den tieferen Bodenschichten zu verhindern“. (DIN 18 915 Abschnitt 6.5.2)
Wenn einzelne Bäume, Gruppen oder größere Flächen vor Beschädigungen durch Bautätigkeiten geschützt werden sollen, ist es am besten, diese einzuzäunen und während der Bauzeit eine angemessene Pflege sicherzustellen. Bei einzelnen Gehölzen ist es am besten, die gesamte Wurzelzone zu schützen, die bei den grundlegenden Habitustypen die Fläche zwischen dem Stamm und der Trauflinie (Grundrissprojektion der Krone) umfasst, nach außen um 1,5–2 m erweitert (bei pyramidalen Formen je nach Taxon und Alter des Gehölzes um bis zu 5 m). Bei sonstigen Beständen und Vegetationsflächen beträgt der seitliche Abstand 1,5 m.
Der Zaun muss ausreichend hoch sein (ideal 1,5–1,8 m), fest im Boden verankert, stabil, angemessen dauerhaft und auch bei schlechter Sicht gut erkennbar sein. Wird für den Zaun ein Netz verwendet, wird in angemessener Höhe ein Brett längs befestigt und gegebenenfalls mit warnenden farbigen Streifen gekennzeichnet. Mobile Absperrungen sind für diesen Zweck unpraktisch.
Schutz vor chemischer Verunreinigung
„Vegetationsflächen dürfen nicht mit pflanzen- oder bodenschädlichen Stoffen verunreinigt werden, z. B. Lösungsmitteln, Mineralölen, Säuren, Laugen, Salzen, Farben, Zement oder anderen Bindemitteln.“ (DIN 18 920 Abschnitt 3.1) Der beste Schutz besteht darin, diese Stoffe weder auf Flächen mit geschützter Vegetation (insbesondere nicht in der Wurzelzone von Bäumen) noch auf für diese vorgesehenen Flächen zu lagern.
Schutz vor Feuer und anderen Wärmequellen
„Feuerstellen und andere Wärmequellen dürfen nur in einem Mindestabstand von 5 m von der Trauflinie der Krone von Bäumen und Sträuchern errichtet oder aufgestellt werden.“ (DIN 18 920 Abschnitt 3.2) Neben Heizungen in Umkleideräumen, Baucontainern, Wohnwagen u. ä. können Gehölze auch durch die Wärme von in der Nähe von Beständen arbeitenden Verbrennungsmotoren stationärer oder länger stehender Baumaschinen usw. beschädigt werden.
„Offene Feuer dürfen unter Berücksichtigung der Windrichtung in einem Mindestabstand von 20 m von der Trauflinie der Kronen von Bäumen und Sträuchern entzündet werden.“ (DIN 18 920 Abschnitt 3.2)
Schutz vor Vernässung und Überflutung
„Wurzelbereiche von Bäumen und Vegetationsflächen dürfen infolge von Bautätigkeiten nicht übermäßig vernässt oder überflutet werden.“ (DIN 18 920 Abschnitt 3.3)
Die häufigste Wasserquelle, die zu Vernässung führt, ist Wasser, das aus Tiefbauaushubgruben gepumpt wird. Der wirksamste Schutz besteht darin, dieses über Rohrleitungen oder flache Gräben zu geeigneten Stellen abzuleiten, wie Gewässer und Fließgewässer, Wasserläufe, Kanalisation usw. Bei der Gefahr einer Vernässung durch von der Baustelle abfließendes Wasser (meist Niederschlagswasser) besteht der Schutz in einer Geländemodellierung (z. B. Anlegen flacher Gräben, Auffüllen von Vertiefungen) zur Ableitung des Wassers an geeignete Stellen. Bei unerwünschter Vernässung von Böschungen durch austretendes Grundwasser (meist an Böschungen von Einschnitten, Durchstichen oder Tiefbauaushüben mit geneigten Wänden) werden Maßnahmen wie in den vorgenannten Fällen angewendet. Ist die Standsicherheit von Böschungen gefährdet, werden Grundwasseraustritte gefasst und abgeleitet, gegebenenfalls werden Entwässerungsmaßnahmen ergriffen.
Schutz des Stammes und der Krone vor mechanischen Schäden durch Baumaschinen

Schutz von Bäumen vor mechanischen Schäden
„Bäume auf Baustellen müssen gegen mechanische Schäden (z. B. Quetschungen der Stammrinde, der Äste und Wurzeln, Beschädigungen der Krone) durch Fahrzeuge, Baumaschinen und spezielle Bauverfahren geschützt werden, und zwar durch Einzäunung… Der Zaun soll die gesamte Wurzelzone schützen.“ (ČSN DIN 18 920 Abschn. 3.5)
„Wenn es nicht möglich ist, den Schutz der gesamten Wurzelzone sicherzustellen (Platzmangel), muss der Stamm mindestens bis zu 2 m eingeschalt werden. Die Schutzeinrichtung muss ohne Beschädigung der Bäume befestigt und gegenüber dem Stamm gepolstert werden. Sie darf nicht unmittelbar an den Wurzelanläufen angebracht werden.“ (ČSN DIN 18 920 Abschn. 3.5) Die beste Stammeinschalung erreicht man durch Befestigen von Brettern an quer zur Lauffläche durchgesägten Reifen, die über den Stamm gestülpt werden. Die Wurzelanläufe lassen sich auch gut mit einem durchgesägten Reifen schützen, der zwischen sie und die Einschalung gelegt wird.
„Die Krone ist vor Beschädigungen durch Baumaschinen zu schützen, gefährdete Äste müssen nach oben gebunden werden. Die Befestigungsstellen sind mit geeignetem Material zu unterlegen.“ (ČSN DIN 18 920 Abschn. 3.5) Wenn dennoch keine ausreichende Durchfahrtshöhe für Fahrzeuge und Baumaschinen erzielt wird, muss eine andere Route gewählt werden. Im äußersten Fall werden Äste vorbeugend fachgerecht entfernt oder gekürzt.
Sonnenbrand und Windwurf: Schutz von Bäumen bei räumlicher Freistellung

Schutz von Bäumen bei räumlicher Freistellung
Bäume, die im Bestand aufgewachsen sind, sind bei der Freistellung durch Sonnenbrand, Windbruch und Windwurf gefährdet. Sonnenbrand tritt vor allem an der Süd- und Westseite des Stammes auf. Die Rinde stirbt flächig ab und die Bäume vertrocknen. Durch Sonnenbrand sind besonders beispielsweise Buchen und Fichten gefährdet. Windwurf gefährdet vor allem flach wurzelnde Bäume.
Die beste, wirksamste und kostengünstigste Maßnahme ist auch hier die vorbeugende Maßnahme. „Bei empfindlichen Arten soll die Freistellung schrittweise über mehrere Jahre erfolgen“ (ČSN DIN 18 920 Abs. 3.6).
Die Freistellung von Bäumen sollte in Etappen aufgeteilt werden und bereits 5–7 Jahre vor der eigentlichen Bautätigkeit beginnen, damit sich die Bäume langsam an die neue Situation gewöhnen können.
„Räumlich freigestellte Bäume sind zu schützen, sofern es die jeweilige Art erfordert, gegen Verbrennung der Rinde durch Sonnenstrahlung, durch Abdecken des Stammes und der Hauptäste.“ (ČSN DIN 18 920 Abs. 3.6)
Erfolgreiche Schutzmaßnahmen gegen Sonnenbrand sind: a) Bestreichen der Rinde mit Lehm und anschließendes Umwickeln mit Jute-Verpackungsmaterial, so wie es zur Herstellung eines Verbandes zur Verringerung der Verdunstung aus dem Stamm und den Basen der Hauptäste beim Verpflanzen von Großbäumen und in Baumschulen verwendet wird, b) Umwickeln des Stammes mit Strohseilen bis in die Krone, c) Bestreichen der Rinde mit Kaolinerde, d) in der Bundesrepublik Deutschland wird auch das Bestreichen der Rinde mit einem elastischen Wundverschlussmittel empfohlen.
Eine dieser Maßnahmen muss angewendet werden, wenn die Freistellung nicht auf mehrere Jahre aufgeteilt werden kann. So geschützte Bäume können sich langsam an die neuen Bedingungen anpassen. Jutegeflechte oder Strohseile fallen nach einigen Jahren durch das Zerreißen infolge des Dickenwachstums ab, beziehungsweise kann die Umwicklung in angemessener Zeit entfernt werden. Wo dies aus ökologischen Gründen angezeigt und im Hinblick auf die Bestandsstruktur möglich erscheint, sollte darüber hinaus rechtzeitig eine Unterpflanzung mit mittelhochwüchsigen Bäumen zur dauerhaften Beschattung des Stammes vorgenommen werden.
Auch gegen Windwurf ist die Unterpflanzung, möglichst 5 bis 7 Jahre vor der Freistellung der Bäume, die wirksamste vorbeugende Maßnahme. Die fachgerechte Auflockerung der Krone kommt nur in wenigen Fällen als alleinige oder ergänzende Maßnahme zur größeren Winddurchlässigkeit der Baumkrone und damit zur Verringerung des Windwurfrisikos in Betracht.
Bodenaufschüttung in der Wurzelzone: Wie sie ohne Baumschädigung durchgeführt werden kann

Schutz der Wurzelzone bei Bodenauftrag
Unter Bodenauftrag versteht man sowohl vorübergehende als auch dauerhafte Bodenaufschüttungen (Bodenüberdeckungen) in der Wurzelzone.
Die Bodenoberfläche und die Höhenlage der Wurzeln stehen in einer so engen gegenseitigen Beziehung (Atmung, Wasser, Bodenleben), dass dieses Verhältnis nicht gestört werden kann, ohne dass Schäden entstehen. Die meisten Bäume vertragen daher Bodenaufträge nicht. Höhere Aufschüttungen mit anderen Materialien haben die gleiche Wirkung.
„In der Wurzelzone soll kein Bodenauftrag vorgenommen werden. Wenn dies in Einzelfällen nicht vermieden werden kann, müssen bei der Bestimmung der Auftragsdicke und der Art der Verteilung (vollflächig, sektorweise) die artspezifische Verträglichkeit, das Alter, die Vitalität und die Ausbildung des Wurzelsystems der Pflanzen, die Bodenverhältnisse sowie die Art der verwendeten Materialien berücksichtigt werden.“ (ČSN DIN 18 920 Abschn. 3.7)
Baumarten der Auwälder (Weichhölzer) und Schluchtenwälder vertragen geringe Bodenaufträge auf ihren natürlichen Standorten besser als auf anderen Standorten (z. B. Weiden, Pappeln, Linden, Eschen). Bei höherem Bodenauftrag bilden sie zwar auch in der neuen Oberschicht Wurzeln (Adventivwurzeln), jedoch sterben ihre alten, vollständig ausgebildeten Wurzeln durch Luftmangel ab und verfaulen. Der Baum verliert dann seine Stabilität, da die neu gebildeten Wurzeln zur Verankerung nicht ausreichen. Dieser Verlauf dauert oft viele Jahre an.
„Um die Bildung wurzelschädigender Stoffe zu verhindern, müssen vor dem Bodenauftrag alle Vegetationsbedeckungen, Laub und weitere organische Stoffe von der Oberfläche der Wurzelzone entfernt werden, und zwar wurzelschonend, d. h. von Hand oder durch Absaugen.“ (ČSN DIN 18 920 Abschn. 3.7) Durch anaeroben Abbau organischer Stoffe (Gärung und Fäulnis) entstehen Methan und weitere wurzelschädigende Stoffe.
a) Vollflächige Verteilungsmethode: „In der Wurzelzone darf nur grobkörniges, luft- und wasserdurchlässiges, nicht toxisches Material aufgebracht werden. Wenn auch eine Vegetationstragschicht angelegt werden soll, muss zunächst das genannte Material in der Regel in einer Dicke von 20 cm aufgebracht werden und darauf als Vegetationstragschicht Boden der Bodengruppe 2 oder 3 nach DIN 18 915 in einer Dicke von maximal 20 cm. Der Boden darf nicht näher als 1 m vom Stamm verteilt werden.“ (ČSN DIN 18 920 Abschn. 3.7) Boden der 2. Bodengruppe ist nicht bindiger sandiger Boden und der 3. Gruppe nicht bindiger sandiger bis steiniger Boden.
b) Sektorweise Verteilungsmethode: Bei unvermeidlichem Bodenauftrag muss der alte Wurzelhorizont durch Belüftungssektoren erhalten bleiben. Diese müssen mindestens 1/3 der Wurzelzone einnehmen. Sie können aus Ziegelbruch oder Schotter, am besten jedoch aus grobem Kies angelegt werden und wechseln sich mit Sektoren aus Mutterboden ab. Alle Materialien sind „aufgelockert“ aufzubringen. Es ist darauf zu achten, dass die Bodenschicht bei den Arbeiten nicht verdichtet wird. Stark verdichtete Böden müssen an der Oberfläche von Hand aufgelockert werden. Darüber hinaus empfiehlt sich der Einbau eines kreisförmigen oder sternförmigen Belüftungssystems aus Drainagerohren (heute meist aus flexiblen PVC-Rohren), das durch mehrere senkrechte Drainagerohre die Verbindung zur neuen Bodenoberfläche aufrechterhält. „Beim Aufbringen des Bodens darf die Wurzelzone nicht überfahren werden.“ (ČSN DIN 18 920 Abschn. 3.7)
Geländeabsenkung in der Wurzelzone: Was droht und wie Sie den Baum schützen können

Schutz des Wurzelraums bei Geländeabsenkungen
Das Abgraben und Abfahren der obersten Bodenschichten in der Wurzelzone eines Baumes bedeutet die Entnahme seiner Nährgrundlage. Es ist zu beachten, dass nur die oberste Bodenschicht von 20–30 cm mit Humus angereichert ist und Bodenleben aufweist. Selten ist es mehr. Daher befinden sich auch nur in dieser Schicht die Feinwurzeln der Bäume, die für die Nährstoffaufnahme entscheidend sind. Wird diese Schicht abgegraben, leiden die Bäume je nach Ausmaß des Eingriffs schneller oder langsamer unter Nährstoffmangel. Die Beeinträchtigung der Standfestigkeit von Bäumen durch Bodenabgrabungen ist häufig so erheblich, dass sie bei Sturm umgeworfen werden oder an Hanglagen abrutschen. Dies gilt insbesondere für flach wurzelnde Bäume.
„Im Wurzelraum darf das Gelände nicht durch Abgrabungen abgesenkt werden.“ (ČSN DIN 18 920 Abschn. 3.8)
Bei der Abgrabung und dem Abtransport von Boden ist die vorhandene Bodenoberfläche im Bereich der Wurzelzone zu erhalten. Der Baum steht nach der Abgrabung auf einem Hügel. Den entstandenen Böschungsbereich schützen wir mit einer Schicht Torf (50–100 mm), einem saugfähigen Vlies (Jute, Plantex), einer Folie, und als Deckschicht verwenden wir Matten, erneut ein Vlies oder ähnliches Material. Alles wird mit Holz- oder Eisenpflöcken befestigt.
Eine Verkleinerung der Wurzelzone bei Abgrabungen ist durch Einmauern nach dem Einbau einer Wurzelsperre möglich (siehe 3.9.2).
Schutz der Wurzeln bei Aushubarbeiten, Gräben und Baugruben

Schutz des Wurzelraums beim Ausheben von Baugruben und sonstigen Erdaushüben
Allgemeines
Aushübe sind Einschnitte in das Gelände, Durchgrabungen für Straßen und Wege, Gräben für Versorgungsleitungen (Erschließungsleitungen), Gräben für die Fundamente von Stützbauwerken sowie Baugruben für Bauwerke aller Art.
Die Auswirkungen von Aushüben auf Bäume hängen von ihrem Wurzelsystem, der Dauer sowie der Jahreszeit ab, in der der Aushub offen ist. Der Schutz der Wurzeln bei Eingriffen in den Baumbereich ist einer der wichtigsten Faktoren. Ziel bei Eingriffen in den Wurzelraum ist es, möglichst geringe Verletzungen zu verursachen und anschließend möglichst günstige Bedingungen für die Wurzelregeneration zu schaffen. Die Toleranz des Wurzelsystems hängt von der Pflanzenart ab und wird durch die Kulturbedingungen beeinflusst.
Verletzungen des Wurzelsystems lassen sich häufig erst beim Verkümmern des oberirdischen Baumteils erkennen, und in solchen Fällen ist es meistens zu spät für übliche Korrekturmaßnahmen.
Grundsätzlich gilt: a) Tiefwurzler sind weniger gefährdet als Flachwurzler (dabei ist zu beachten, dass viele Arten mit Herzwurzeln, z. B. Linden, Platanen, in Baumschulen vegetativ vermehrt werden und daher zur Ausbildung eines flachen Wurzelsystems neigen), b) Herbst ist günstiger als Sommer (Trockenheit) und Winter (Frost), c) eine kurze Bauzeit schadet weniger als eine lang andauernde Baumaßnahme, sofern die Wurzeln nicht beschädigt werden.
Aushübe im Wurzelbereich von Bäumen dürfen nur von Hand ausgeführt werden. Bagger und andere Maschinen durchtrennen und brechen Wurzeln nicht nur am Rand der Ausgrabung ab, sondern noch 0,3–0,8 m darüber hinaus. Diese unsichtbaren Schadensstellen werden in der Regel nicht bemerkt und daher auch nicht behandelt. In einem solchen Fall sterben die Wurzeln meist bis zum Wurzelhals (zum Stamm) ab.
Ist die Baugrube (der Graben) längere Zeit offen, trocknen die Wurzeln aus. Nach der Verfüllung der Grube setzt auch hier Fäulnis ein und breitet sich im Laufe der Jahre bis zum Wurzelhals aus. Dadurch wird die Standsicherheit der Bäume gefährdet.
„Beim Ausheben von Erdarbeiten dürfen Wurzeln mit einem Durchmesser von mehr als 3 cm nicht durchtrennt werden. Etwaige Verletzungen sind zu behandeln. Wurzeln dürfen nur durch einen Schnitt durchtrennt werden, und die Schnittstellen sind zu glätten. Wurzelenden mit einem Durchmesser von weniger als 2 cm sind mit Wuchsstimulatoren zu behandeln, Wurzeln mit einem Durchmesser von mehr als 2 cm sind mit Wundbehandlungsmitteln zu behandeln.“ (ČSN DIN 18 920 Abschn. 3.9.1)
„Wurzeln sind vor dem Austrocknen und vor Frosteinwirkung zu schützen.“ (ČSN DIN 18 920 Abschn. 3.9.1) Das Austrocknen wird am stärksten durch Sonne, Wind und Frost beschleunigt. Am besten ist es, die Wurzeln unverzüglich mit Erde abzudecken und zu bewässern. Ist dies nicht möglich, müssen die Wurzeln mit einem feuchtigkeitserhaltenden Vlies abgedeckt werden, das Sonne und Frost fernhält. Die Wurzeln müssen feucht gehalten werden.
Wurzeln in Gruben, Gräben oder Durchgrabungen werden mit Vlies umwickelt, befeuchtet und mit einem verdunstungshemmenden Material (z. B. Folie) umhüllt. Ein noch besserer Schutz ist eine Bandage aus Tonschlamm, Jute und verdunstungshemmendem Material.
Wurzeln in engen Gräben werden durch Abdecken des gesamten Grabens mit Vlies geschützt.
„Die Körnung der Verfüllmaterialien (stufenweise Änderung der Körnung) und der Grad ihrer Verdichtung müssen eine dauerhafte Belüftung gewährleisten, die für die Regeneration der beschädigten Wurzeln erforderlich ist.
Je nach Wurzelverlust kann es notwendig sein, den Baum zu verankern, einen Ausgleichsschnitt in der Krone durchzuführen oder beide Maßnahmen gleichzeitig vorzunehmen.
Bei instabilem Boden und tiefen Aushüben ist der Baum durch geeignete technische Maßnahmen (z. B. Verbauung) gegen Abrutschen zu sichern.“ (ČSN DIN 18 920 Abschn. 3.9.1)
Wurzelschutzwand: Wann und wie sie bei langfristigen Aushebungen errichtet wird

Wurzelschutzwand
„Bei Bauaushebungen, die längerfristig offen bleiben, müssen die Wurzeln gegen Austrocknung und Frosteinwirkung durch eine Wurzelschutzwand geschützt werden. Die Wurzelschutzwand sollte in der Regel eine Vegetationsperiode vor Baubeginn errichtet werden. Ihr Außenrand darf nicht näher als 2,5 m vom Stammfuß entfernt sein. Die Schutzwand hat keine statische Funktion für den Baum oder für den Aushub. Ihr Abtragen soll manuell erfolgen.“ (ČSN DIN 18 920 Abschn. 3.9.2)
Die Stärke der Wurzelschutzwand soll mindestens 250 mm betragen, die Tiefe soll den durchwurzelten Bereich erreichen, jedoch maximal bis zur Sohle des künftigen Aushubs.
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